Systemtheorie und Strafrecht: Kritik der rollenbezogenen Zurechnungslehre
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Mariana Sacher
Abstract
I. Die aufgesplitterte „Lehre“ von der objektiven Zurechnung
Die Lehre von der objektiven Zurechnung unter dem unrechtsbezogenen Aspekt der Schaffung von Freiheitsräumen erfährt heutzutage so unterschiedliche Ausgestaltungen vor allem aufgrund der unterschiedlichen Basiskonzepte des Strafrechts, dass die Bezeichnung als Lehre nur durch die noch gemeinsame Idee eines tatbestandlichen strafrechtsfreien Raums bestehen bleibt. Die Entwicklung der Zurechnungslehre von Günther Jakobs hat vor allem dazu beigetragen, dass sich die Begründungswege und die Zurechnungsstrukturen voneinander wesentlich entfernt haben. Dies erfolgte vor allem durch die in der letzten Zeit vollzogene Wandlung von Jakobs bei der Begründung des Strafrechtsfundaments, was natürlich auch im Unrechtsbereich Folgen zeitigte.
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Die Unerwünschten als Feinde: Die Exklusion von Menschen aus dem status personae
- Systemtheorie und Strafrecht: Kritik der rollenbezogenen Zurechnungslehre
- Die Beteiligung des Garanten am Rechtsgutsangriff: Zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe durch Unterlassen
- Patientenverfügung, mutmaßliche Einwilligung und prozedurale Rechtfertigung
- Die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch im deutschen, europäischen und im Völkerstrafrecht
- Literaturbericht
- Wirtschaftsstrafrecht: – Bank- und Kapitalmarktstrafrecht sowie Insolvenzstrafrecht –
- Buchbesprechungen
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- Rechtsentwicklung
- Strafrechtliche Sanktionen und ihre Reform in England und Wales
- Rechtslage
- Internationaler Strafgerichtshof und Vereinte Nationen in der Demokratischen Republik Kongo
- Tagungsbericht
- Strafrecht und die Herausforderungen des Pluralismus: 10./11. März 2006, Columbia University Law School, New York,
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