Die Unerwünschten als Feinde: Die Exklusion von Menschen aus dem status personae
Abstract
I. Einführung
1. Feinde und Nicht-Personen
Ein guter Teil der strafrechtlichen Diskussion des letzten Jahrzehnts ist auf zwei grundlegende, von Jakobs eingeführte Unterscheidungen zurückzuführen. Erstens soll auf dem Gebiet der Kriminalpolitik zwischen einem „Bürgerstrafrecht“ und einem „Feindstrafrecht“ zu differenzieren sein. Und zweitens sei unter rechtsphilosophischen und, darauf aufbauend, dogmatischen Gesichtspunkten im (Straf)Recht zwischen „Personen“ und „Nicht-Personen“ zu differenzieren. Beide Unterscheidungen sind nicht deckungsgleich; vielmehr lassen sie sich theoretisch in beliebiger Weise kombinieren. Denkbar wären damit sowohl ein „Bürger(straf)recht für Personen“ als auch ein „Bürger(straf)recht für Nicht-Personen“ und genauso ein „Feind(straf)recht für Personen“ wie ein „Feind(straf)recht für Nicht-Personen“.
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Die Unerwünschten als Feinde: Die Exklusion von Menschen aus dem status personae
- Systemtheorie und Strafrecht: Kritik der rollenbezogenen Zurechnungslehre
- Die Beteiligung des Garanten am Rechtsgutsangriff: Zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe durch Unterlassen
- Patientenverfügung, mutmaßliche Einwilligung und prozedurale Rechtfertigung
- Die Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch im deutschen, europäischen und im Völkerstrafrecht
- Literaturbericht
- Wirtschaftsstrafrecht: – Bank- und Kapitalmarktstrafrecht sowie Insolvenzstrafrecht –
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- Rechtsentwicklung
- Strafrechtliche Sanktionen und ihre Reform in England und Wales
- Rechtslage
- Internationaler Strafgerichtshof und Vereinte Nationen in der Demokratischen Republik Kongo
- Tagungsbericht
- Strafrecht und die Herausforderungen des Pluralismus: 10./11. März 2006, Columbia University Law School, New York,
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