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Die Unerwünschten als Feinde: Die Exklusion von Menschen aus dem status personae

Published/Copyright: March 22, 2006

Abstract

I. Einführung

1. Feinde und Nicht-Personen

Ein guter Teil der strafrechtlichen Diskussion des letzten Jahrzehnts ist auf zwei grundlegende, von Jakobs eingeführte Unterscheidungen zurückzuführen. Erstens soll auf dem Gebiet der Kriminalpolitik zwischen einem „Bürgerstrafrecht“ und einem „Feindstrafrecht“ zu differenzieren sein. Und zweitens sei unter rechtsphilosophischen und, darauf aufbauend, dogmatischen Gesichtspunkten im (Straf)Recht zwischen „Personen“ und „Nicht-Personen“ zu differenzieren. Beide Unterscheidungen sind nicht deckungsgleich; vielmehr lassen sie sich theoretisch in beliebiger Weise kombinieren. Denkbar wären damit sowohl ein „Bürger(straf)recht für Personen“ als auch ein „Bürger(straf)recht für Nicht-Personen“ und genauso ein „Feind(straf)recht für Personen“ wie ein „Feind(straf)recht für Nicht-Personen“.

Published Online: 2006-03-22
Published in Print: 2006-11-20

© Walter de Gruyter

Downloaded on 27.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/ZSTW.2006.019/html?lang=en
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