Struktur und Probleme des Aktienrechts der Investmentaktiengesellschaft unter Berücksichtigung des Entwurfs des Investmentänderungsgesetzes
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Thomas Eckhold
Abstract
I. Einführung
Erst am 1. Januar 2004 haben das Investmentgesetz (InvG) und das Investmentsteuergesetz (InvStG) das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) sowie das Auslandsinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) abgelöst und das Recht der Investmentaktiengesellschaft (IAG) neu gestaltet. Ziel war es, die im Jahr 1998 mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz in das KAGG eingeführte IAG mit fixem Kapital praxistauglich umzugestalten und eine IAG mit veränderlichem Kapital als alternative organisationsrechtliche Rechtsform für eine gemeinschaftliche Kapitalanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung einzuführen. Zur Überarbeitung des Rechts der IAG sah sich der Gesetzgeber veranlasst, da die bisherigen Bestimmungen von der Praxis nicht angenommen wurden. Sie blieben „totes“ Recht, wobei die „Totgeburt“ frühzeitig in der Literatur attestiert wurde. Indes schlug die mit der Novellierung beabsichtigte Reanimation der IAG fehl. Der Gesetzgeber erwägt deshalb erneut eine umfassende Überarbeitung des Rechts der IAG und hat am 27. April 2007 den Entwurf des Investmentänderungsgesetzes (InvÄndG) vorgelegt: Die Organisationsform der IAG mit festem Kapital soll zu Grabe getragen und die IAG mit veränderlichem Kapital stärker als eigenständiger Typus ausgebaut werden.
© Walter de Gruyter
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