Verantwortlichkeit von Ratingagenturen – Steuerung durch Privat- oder Aufsichtsrecht?
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Uwe Blaurock
Abstract
I. Grundlagen
1. Ratingverfahren
Ratings sind standardisierte Meinungsäußerungen über die künftige Fähigkeit, rechtliche Verpflichtung und Bereitschaft eines Emittenten, Zahlungen von Zins und Tilgung einer von ihm begebenen Schuldverschreibung termin-gerecht und vollständig zu erfüllen. Man unterscheidet interne Ratings durch Banken von externen durch unabhängige private Unternehmen, den „Credit Rating Agencies“ (CRA). Die Agenturen sprechen keine Kaufempfehlungen aus, sondern äußern ihre Meinung über die Kreditwürdigkeit des Schuldners und das Ausfallsrisiko bei gewährten Krediten. Dies tun sie unter Verwendung standardisierter Maßstäbe und bewerten dabei spezielle Kapitalmarktprodukte oder die Emittenten selbst. Dabei beschränken sich die Ratingagenturen nicht nur auf Unternehmen sondern bewerten auch öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Staaten.
© Walter de Gruyter
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