Zukunftsperspektiven der privatrechtlichen Forschung – Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht –
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Klaus J Hopt
Abstract
Am 17. November 2006 veranstaltete das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ein eintägiges Symposium zu den „Zukunftsperspektiven der privatrechtlichen Forschung“, auf dem zehn kurze Referate gehalten wurden. Idee und Gestaltung dieses Symposiums hängen mit der besonderen Aufgabe der Max-Planck-Gesellschaft zusammen, auf ausgewählten, besonders vielversprechenden Gebieten der verschiedenen Wissenschaftsgebiete Grundlagenforschung zu betreiben, und dies in einer international kompetitiven Weise. Seit längerer Zeit hat sich für diese Zwecke eine besondere „Findungspraxis“ herausgebildet. Die drei in der Max-Planck-Gesellschaft vertretenen Sektionen, zwei naturwissenschaftliche und die geistes-, sozial- und humanwissenschaftliche (GSHS), veranstalten in unregelmäßigen Abständen – manchmal aus Anlass der Neubesetzung einer Direktorenstelle an einem Institut, manchmal unabhängig davon – Symposien, in denen sich die Sektion nicht wie sonst ein bestimmtes wissenschaftliches Thema vornimmt, sondern versucht herauszufinden, auf welchen Gebieten künftig der wichtigste Forschungsbedarf zu erwarten ist und wo am ehesten Chancen für einen wissenschaftlichen Durchbruch bestehen. Es geht um eine wissenschaftliche Selbstvergewisserung der Max-Planck-Gesellschaft im internationalen Wissenschaftswettbewerb oder, wenn man das so nennen will, um eine wissenschaftliche Portfolioanalyse. Begonnen mit dieser Praxis haben die naturwissenschaftlichen Sektionen der Max-Planck-Gesellschaft. Für sie ist diese Praxis mittlerweile schon Routine. Für die GSHS ist das nach verhältnismäßig neu, bei den sechs juristischen Instituten der Gesellschaft war das Hamburger Symposium, soweit ersichtlich, eine Premiere.
© Walter de Gruyter
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