Kapitalmarktreaktionen bei Ankündigung des Rückerwerbs eigener Aktien über die Börse — Eine empirische Studie vor dem Hintergrund der reformierten Kapitalrichtlinie –
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Walter Bayer
Abstract
I. Einleitung
Das seit dem Jahre 1931 in Deutschland im Kern unverändert bestehende Verbot des Erwerbs eigener Aktien wurde vom deutschen Gesetzgeber 1998 unter Ausnutzung der durch die zweite gesellschaftsrechtliche (Kapital-)-Richtlinie gegebenen Spielräume deutlich gelockert. Seit der Novellierung des § 71 Abs. 1 AktG durch das KonTraG ist es deutschen Aktiengesellschaften möglich, sich sehr flexibel des Instrumentariums des Rückkaufs eigener Aktien im Sinne eines „floating capital“ zu bedienen. Mittlerweile sind neun Jahre vergangen, in welchen (börsennotierte) Aktiengesellschaften, Kapitalmarkt, Kapitalmarktaufsicht und Aktionäre umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Buybacks erlangen konnten. Vor dem Hintergrund der jüngsten Reform der Kapitalrichtlinie, die speziell auch den Rückerwerb eigener Aktien erleichtert hat, sowie mit Blick auf aktuelle kapitalmarktrechtliche Veränderungen ist es an der Zeit, retrospektivisch auf Rechtstatsachen beim Aktienrückkauf zu blicken.
© Walter de Gruyter
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- Forschungsperspektiven im Unternehmensrecht
- Zur Zukunft der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Forschung
- Forschungsperspektiven des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts sowie des Verfahrens- und Insolvenzrechts
- Maßgebliche Forschungsfelder in der nächsten Dekade im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts
- Die Zukunft der privatrechtlichen Forschung im Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
- Die Ermittlung der Verschmelzungswertrelation bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung
- Wettbewerbsverbote, Unabhängigkeit und die Stellung des Aufsichtsratsmitglieds
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