Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) – ein Überblick
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Jens Koch
Abstract
I. Einführung
Bereits im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber damit begonnen, den umfangreichen Empfehlungskatalog der Regierungskommission Corporate Governance in das deutsche Aktienrecht umzusetzen. Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19. Juli 2002 wurden zunächst die als gesetzestechnisch weniger kompliziert geltenden Empfehlungen übernommen. Für den als anspruchsvoller empfundenen zweiten Schritt hat sich der Gesetzgeber mehr Zeit gelassen. Er wurde erst durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 vollzogen, das am 1. November 2005 in Kraft getreten ist. Es enthält drei Regelungsschwerpunkte: die Einführung einer Aktionärsklage zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Organmitglieder, die Reform der aktienrechtlichen Anfechtungsklage und schließlich Regelungen zur strafferen Vorbereitung und Durchführung einer Hauptversammlung. Diese Neuerungen, die den Endpunkt eines langen Diskussions- und Gesetzgebungsprozesses bilden, sollen im Folgenden näher gewürdigt werden.
© De Gruyter Recht
Artikel in diesem Heft
- Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) – ein Überblick
- Die Einführung steuerbegünstigter Immobilienaktiengesellschaften
- Zustimmungsvorbehalte des AG-Aufsichtsrats
- Vorbelastungshaftung und Vorbelastungsbilanz, insbesondere bei späterer Auffüllung des Haftungsfonds – Besprechung der Entscheidung BGHZ 165, 391
Artikel in diesem Heft
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- Die Einführung steuerbegünstigter Immobilienaktiengesellschaften
- Zustimmungsvorbehalte des AG-Aufsichtsrats
- Vorbelastungshaftung und Vorbelastungsbilanz, insbesondere bei späterer Auffüllung des Haftungsfonds – Besprechung der Entscheidung BGHZ 165, 391