Die Einführung steuerbegünstigter Immobilienaktiengesellschaften
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Volker Hahn
Abstract
I. Einleitung
Die Einführung einer steuerbegünstigten Immobilienaktiengesellschaft, auch Real Estate Investment Trust (REIT) oder G- (German)REIT genannt, gehört zu den steuerrechtlich und gesellschaftsrechtlich bedeutenden Vorhaben der derzeitigen Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag enthält in dem Kapitel „Finanzmarktpolitik“ die Absichtserklärung, den REIT als neue Anlageklasse einzuführen. Die Voraussetzungen, dass zum einen eine verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und zum anderen positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind, stellen allerdings eine Hürde dar. In der vorangegangenen 15. Legislaturperiode gab es sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat Entschließungsanträge mit der Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf zur Einführung von REITs vorzulegen. Das Bundesfinanzministerium hat am 25.September 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt.
© De Gruyter Recht
Articles in the same Issue
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- Zustimmungsvorbehalte des AG-Aufsichtsrats
- Vorbelastungshaftung und Vorbelastungsbilanz, insbesondere bei späterer Auffüllung des Haftungsfonds – Besprechung der Entscheidung BGHZ 165, 391
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