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Die gesetzlich angeordnete entsprechende Anwendung

  • Martin Maties
Veröffentlicht/Copyright: 22. August 2007
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Juristische Rundschau
Aus der Zeitschrift Band 2007 Heft 7

Abstract

I. Einleitung

Der Vereinfachung halber hat der Gesetzgeber in zahlreichen Normen die entsprechende Anwendung von anderen (ausführlich geregelten) Normen oder Normkomplexen vorgesehen. Gesetzliche Verweisungen sind eine Gesetzgebungstechnik, die Wiederholungen vermeiden soll. Diese Vereinfachung – des Schreibaufwands – stellt sich jedoch häufig für den Anwender als Erschwernis dar, was wie entsprechend angewendet werden soll. Die Aufgabe erscheint einfacher, als sie ist. Vor das Problem sind Juristen sowohl im Zivil-, Straf- als auch öffentlichen Recht gestellt. Es zieht sich durch das ganze deutsche Rechtssystem. Allein im StGB finden sich 63 Formulierungen, die lauten: »gelten/gilt entsprechend« (oder ähnliche), 2 Formulierungen »sinngemäß anzuwenden« und »finden … sinngemäß Anwendung«, 3 Formulierungen »entsprechend anzuwenden« und 9 Formulierungen »gilt/gelten sinngemäß«. Im BGB sind es unzählig mehr Formulierungen, wobei die Formulierung »findet entsprechende Anwendung« zahlenmäßig am häufigsten vertreten ist (über 200-mal). Im öffentlichen Recht ist dies schon aufgrund der Vielzahl der Gesetze kaum nachzuhalten; als Beispiel diene das VwVfG des Bundes: Dort überwiegt die Formulierung »gilt/gelten entsprechend« (18-mal) gegenüber der Formulierung »entsprechend anzuwenden« (8-mal).

Published Online: 2007-08-22
Published in Print: 2007-07-27

© Walter de Gruyter

Heruntergeladen am 1.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2007.078/html
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