Die gesetzlich angeordnete entsprechende Anwendung
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Martin Maties
Abstract
I. Einleitung
Der Vereinfachung halber hat der Gesetzgeber in zahlreichen Normen die entsprechende Anwendung von anderen (ausführlich geregelten) Normen oder Normkomplexen vorgesehen. Gesetzliche Verweisungen sind eine Gesetzgebungstechnik, die Wiederholungen vermeiden soll. Diese Vereinfachung – des Schreibaufwands – stellt sich jedoch häufig für den Anwender als Erschwernis dar, was wie entsprechend angewendet werden soll. Die Aufgabe erscheint einfacher, als sie ist. Vor das Problem sind Juristen sowohl im Zivil-, Straf- als auch öffentlichen Recht gestellt. Es zieht sich durch das ganze deutsche Rechtssystem. Allein im StGB finden sich 63 Formulierungen, die lauten: »gelten/gilt entsprechend« (oder ähnliche), 2 Formulierungen »sinngemäß anzuwenden« und »finden … sinngemäß Anwendung«, 3 Formulierungen »entsprechend anzuwenden« und 9 Formulierungen »gilt/gelten sinngemäß«. Im BGB sind es unzählig mehr Formulierungen, wobei die Formulierung »findet entsprechende Anwendung« zahlenmäßig am häufigsten vertreten ist (über 200-mal). Im öffentlichen Recht ist dies schon aufgrund der Vielzahl der Gesetze kaum nachzuhalten; als Beispiel diene das VwVfG des Bundes: Dort überwiegt die Formulierung »gilt/gelten entsprechend« (18-mal) gegenüber der Formulierung »entsprechend anzuwenden« (8-mal).
© Walter de Gruyter
Artikel in diesem Heft
- Die gesetzlich angeordnete entsprechende Anwendung
- Strafzumessung bei Tätern mit hohem Lebensalter
- Ermittlungsmaßnahmen im Internet
- BGH v. 30. 3. 2006 – I ZR 24/03, Einschränkung der Werbung durch sog. Disclaimer
- BGH v. 31. 3. 2006 – V ZR 51/05, Bewertung von Grundstücksnutzungen im Rahmen der Rückabwicklung einer Kaufvertrages
- BGH v. 17. 5. 2006 – XII ZB 250/03, Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit eines Ehevertrags
- BGH v. 1. 2. 2005 – 1 StR 327/04, Verdeckungsmord an Zeugen bei bereits bestehendem Tatverdacht
- BGH vom 27. 4. 2006 – 4 StR 572/05, Strafzumessung bei Beschuldigten mit hohem Lebensalter
- BGH v. 28. 2. 2007 – 2 StR 516/06 und v. 25. 4. 2007 – 1 StR 159/07, Bloße Kuriertätigkeit beim Rauschgifthandel ist lediglich Beihilfe
- BGH v. 29. 11. 2006 – 1 StR 493/06, Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK
- BGH v. 25.4.2007 – 1 StR 159/07
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
Artikel in diesem Heft
- Die gesetzlich angeordnete entsprechende Anwendung
- Strafzumessung bei Tätern mit hohem Lebensalter
- Ermittlungsmaßnahmen im Internet
- BGH v. 30. 3. 2006 – I ZR 24/03, Einschränkung der Werbung durch sog. Disclaimer
- BGH v. 31. 3. 2006 – V ZR 51/05, Bewertung von Grundstücksnutzungen im Rahmen der Rückabwicklung einer Kaufvertrages
- BGH v. 17. 5. 2006 – XII ZB 250/03, Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit eines Ehevertrags
- BGH v. 1. 2. 2005 – 1 StR 327/04, Verdeckungsmord an Zeugen bei bereits bestehendem Tatverdacht
- BGH vom 27. 4. 2006 – 4 StR 572/05, Strafzumessung bei Beschuldigten mit hohem Lebensalter
- BGH v. 28. 2. 2007 – 2 StR 516/06 und v. 25. 4. 2007 – 1 StR 159/07, Bloße Kuriertätigkeit beim Rauschgifthandel ist lediglich Beihilfe
- BGH v. 29. 11. 2006 – 1 StR 493/06, Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK
- BGH v. 25.4.2007 – 1 StR 159/07
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