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Nutzungsherausgabe bei kaufrechtlicher Ersatzlieferung

  • Simon Markus Beck
Published/Copyright: September 22, 2006
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Juristische Rundschau
From the journal Volume 2006 Issue 5

Abstract

Verlangt der Käufer bei einem Mangel der Kaufsache Nacherfüllung in Form von Ersatzlieferung, so erhält er eine neue, 439 Abs. 4, 346 Abs. 1 BGB zurückzugewähren. Zugleich führt die Verweisung auf das Rücktrittsrecht nach überwiegender Ansicht dazu, dass der Käufer Ersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache leisten muss und damit den Vorteil ausgleicht, dass er nun eine Sache hat, deren Lebensdauer prima facie größer ist als die Restlebensdauer, die eine von Anfang an mangelfreie Sache noch hätte. Der nachfolgende Beitrag soll – in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des OLG Nürnberg – zeigen, dass eine solche Ausgleichspflicht im Ergebnis nicht überzeugt.

Published Online: 2006-09-22
Published in Print: 2006-05-01

© Walter de Gruyter

Downloaded on 2.3.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2006.052/html
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