BGH v. 11.5.2005 – 1 StR 37/05, Nachträgliche Sicherungsverwahrung: sachliche (neue Tatsachen und Hang) und verfahrensrechtliche Voraussetzungen (Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen)
Abstract
§ 66 b Abs. 1 StGB; § 275 a StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
1. Die Verweigerung oder der Abbruch einer Therapie können zwar grundsätzlich neue Tatsachen sein, die erst nach der Verurteilung und vor Ende des Vollzuges erkennbar werden und auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, reichen aber für sich allein nicht aus, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen.
2. Die Prüfung des Merkmals des Hanges zu erheblichen Straftaten (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist auch im Rahmen der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht entbehrlich.
3. Aus § 275 a Abs. 4 Satz 1 StPO ergibt sich nicht zwingend, dass mit der Begutachtung jeweils zwei Fachärzte mit psychiatrischer Ausbildung und Erfahrung beauftragt werden müssen.
Urt. des BGH v. 11. 5. 2005 – 1 StR 37/05.
© Walter de Gruyter
Articles in the same Issue
- Der Einfluss des § 651 BGB auf das Eigentum am Werk
- Verwahrung gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung
- Probleme der nachträglichen Sicherungsverwahrung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
- Mehrfache Verfahren zur nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung – ein prozessuales Problem der strafrechtlichen Gefahrenabwehr
- Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruflichen Bildung – Ein strafrechtliches Problem? –
- BGH v. 10.2.2005 – IX ZR 211/02, Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungshandlungen des Gläubigers gem § 133 Abs. 1 InsO (Marotzke)
- BGH v. 21.12.2004 – IXa ZB 228/03, Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Gieseler)
- BGH v. 16.2.2005 – VIII ZR 6/04, Fristlose Kündigung des Mietvertrages und Zahlung der Rückstände (Hinz)
- BGH v. 24.2.2005 – III ZB 36/04, Unternehmerhandeln im Stadium der Existenzgründung
- BGH v. 11.5.2005 – 1 StR 37/05, Nachträgliche Sicherungsverwahrung: sachliche (neue Tatsachen und Hang) und verfahrensrechtliche Voraussetzungen (Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen)
- BGH v. 1.7.2005 – 2 StR 9/05, Anordnung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach vollständiger Verbüßung der Strafe. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine fälschlich als Beschluss statt als Urteil ergangene Entscheidung
- BGH v. 8.7.2005 – 2 StR 120/05 Einzelfragen zur Gesamtstrafenbildung. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist nur zulässig, wenn lediglich die Gefährlichkeit nicht festgestellt werden kann
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
Articles in the same Issue
- Der Einfluss des § 651 BGB auf das Eigentum am Werk
- Verwahrung gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung
- Probleme der nachträglichen Sicherungsverwahrung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
- Mehrfache Verfahren zur nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung – ein prozessuales Problem der strafrechtlichen Gefahrenabwehr
- Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruflichen Bildung – Ein strafrechtliches Problem? –
- BGH v. 10.2.2005 – IX ZR 211/02, Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungshandlungen des Gläubigers gem § 133 Abs. 1 InsO (Marotzke)
- BGH v. 21.12.2004 – IXa ZB 228/03, Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Gieseler)
- BGH v. 16.2.2005 – VIII ZR 6/04, Fristlose Kündigung des Mietvertrages und Zahlung der Rückstände (Hinz)
- BGH v. 24.2.2005 – III ZB 36/04, Unternehmerhandeln im Stadium der Existenzgründung
- BGH v. 11.5.2005 – 1 StR 37/05, Nachträgliche Sicherungsverwahrung: sachliche (neue Tatsachen und Hang) und verfahrensrechtliche Voraussetzungen (Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen)
- BGH v. 1.7.2005 – 2 StR 9/05, Anordnung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach vollständiger Verbüßung der Strafe. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine fälschlich als Beschluss statt als Urteil ergangene Entscheidung
- BGH v. 8.7.2005 – 2 StR 120/05 Einzelfragen zur Gesamtstrafenbildung. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist nur zulässig, wenn lediglich die Gefährlichkeit nicht festgestellt werden kann
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell