Verwahrung gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung
Abstract
I. Einleitung
Tatbestände mit dem kleinen Buchstaben a) nach der Ziffernfolge stehen nicht in dem Ruf, den Normadressaten grundlegende Wertentscheidungen des parlamentarischen Gesetzgebers mit einem Höchstmaß an abstrakter Dichte zu übermitteln. Erinnert sei z. B. an den ungewissen Fortbestand des in § 370 a der Abgabenordnung normierten Verbrechenstatbestandes, den der Bundesgerichthof erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sieht, sowie an den im Herbst 1976 eingeführten § 129 a StGB, dessen materielles Gewicht »eher symbolisch« ist. Ob insoweit das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates zur Terrorismusbekämpfung die Rechtslage zu gestalten vermag, bleibt abzuwarten.
© Walter de Gruyter
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- BGH v. 16.2.2005 – VIII ZR 6/04, Fristlose Kündigung des Mietvertrages und Zahlung der Rückstände (Hinz)
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- BGH v. 1.7.2005 – 2 StR 9/05, Anordnung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach vollständiger Verbüßung der Strafe. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine fälschlich als Beschluss statt als Urteil ergangene Entscheidung
- BGH v. 8.7.2005 – 2 StR 120/05 Einzelfragen zur Gesamtstrafenbildung. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist nur zulässig, wenn lediglich die Gefährlichkeit nicht festgestellt werden kann
- Buchbesprechungen
- BAG aktuell
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