Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Mehrfache Verfahren zur nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung – ein prozessuales Problem der strafrechtlichen Gefahrenabwehr

Published/Copyright: May 30, 2006
Become an author with De Gruyter Brill
Juristische Rundschau
From the journal Volume 2006 Issue 1

Abstract

Die jüngere Strafrechtsgesetzgebung zeigt eine stärkere präventive Tendenz. Die strafprozessuale Begleitung materiellrechtlicher Neuerungen ist dabei nicht immer ganz ausreichend. Dies wird nachfolgend am Beispiel der prozessualen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in § 275 a StPO erörtert. Dabei geht es um die Möglichkeit mehrfacher Verfahren zur nachträglichen Anordnung der Maβregel.

Published Online: 2006-05-30
Published in Print: 2006-01-26

© Walter de Gruyter

Articles in the same Issue

  1. Der Einfluss des § 651 BGB auf das Eigentum am Werk
  2. Verwahrung gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung
  3. Probleme der nachträglichen Sicherungsverwahrung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
  4. Mehrfache Verfahren zur nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung – ein prozessuales Problem der strafrechtlichen Gefahrenabwehr
  5. Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruflichen Bildung – Ein strafrechtliches Problem? –
  6. BGH v. 10.2.2005 – IX ZR 211/02, Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungshandlungen des Gläubigers gem § 133 Abs. 1 InsO (Marotzke)
  7. BGH v. 21.12.2004 – IXa ZB 228/03, Pfändbarkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Gieseler)
  8. BGH v. 16.2.2005 – VIII ZR 6/04, Fristlose Kündigung des Mietvertrages und Zahlung der Rückstände (Hinz)
  9. BGH v. 24.2.2005 – III ZB 36/04, Unternehmerhandeln im Stadium der Existenzgründung
  10. BGH v. 11.5.2005 – 1 StR 37/05, Nachträgliche Sicherungsverwahrung: sachliche (neue Tatsachen und Hang) und verfahrensrechtliche Voraussetzungen (Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen)
  11. BGH v. 1.7.2005 – 2 StR 9/05, Anordnung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nach vollständiger Verbüßung der Strafe. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine fälschlich als Beschluss statt als Urteil ergangene Entscheidung
  12. BGH v. 8.7.2005 – 2 StR 120/05 Einzelfragen zur Gesamtstrafenbildung. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist nur zulässig, wenn lediglich die Gefährlichkeit nicht festgestellt werden kann
  13. Buchbesprechungen
  14. BAG aktuell
Downloaded on 9.4.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/JURU.2006.004/html
Scroll to top button