Waffen und (gefährliche) Werkzeuge im Strafrecht
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Sascha Lanzrath
and Stefan Fieberg
In einigen Qualifikationstatbeständen oder Regelbeispielen tauchen die Begriffe Waffe oder (gefährliches) Werkzeug auf. Da es die vielfältigsten Gegenstände gibt, die ein Täter mit sich führen oder während einer Tat gebrauchen kann, müssen hohe Anforderungen an allgemeingültige Definitionen gestellt werden. Dieser Aufsatz soll eine Übersicht über die wichtigsten mit der Auslegung dieser Begriffe verbundenen Streitfragen und die insoweit in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten geben. Gerade wegen jüngerer höchstgerichtlicher Entscheidungen auf diesem Gebiet ist die Examensrelevanz der anzusprechenden Probleme sehr hoch. Zunächst wird geklärt, ob es einen einheitlichen strafrechtlichen Waffenbegriff gibt (I). Danach erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Terminus des gefährlichenWerkzeugs (II). Unter III. wird erörtert, welche Gegenstände noch für das Merkmal Werkzeug übrig bleiben. Die Darstellung konzentriert sich auf die in den meisten Bundesländern zum Pflichtstoff für das Examen zählenden §§ 113, 224, 244 und 250 StGB und führt anhand von Fällen in die delikts-spezifischen Besonderheiten dieser drei Begriffe ein.
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