Größe des Aufsichtsrats
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Gerd Krieger
Zusammenfassung
Für die dem MitbestGunterfallenden Gesellschaften sieht das geltende Recht bei mehr als 20.000 Arbeitnehmern zwingend einen 20köpfigen Aufsichtsrat vor. Demgegenüber besteht vor allem in der SE die Möglichkeit einer niedrigeren Mitgliederzahl, die von den in dieser Rechtsform organisierten Gesellschaften häufig genutzt wird. Im Interesse der Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit sollte auch den dem MitbestGunterliegenden Gesellschaften ermöglicht werden, durch Satzungsregelung die Größe des Aufsichtsrats auf eine gerade Zahl zwischen 12 und 20 Mitgliedern festzulegen. Die Gründe, die den historischen Gesetzgeber bewogen haben, für Großunternehmen einen 20köpfigen Aufsichtsrat vorzuschreiben, sind heute entfallen. Das Ziel des MitbestG, eine paritätische Beteiligung der Anteilseigner und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu gewährleisten, wird durch eine Flexibilisierung der Aufsichtsratsgröße ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Zusammenfassung
Für die dem MitbestGunterfallenden Gesellschaften sieht das geltende Recht bei mehr als 20.000 Arbeitnehmern zwingend einen 20köpfigen Aufsichtsrat vor. Demgegenüber besteht vor allem in der SE die Möglichkeit einer niedrigeren Mitgliederzahl, die von den in dieser Rechtsform organisierten Gesellschaften häufig genutzt wird. Im Interesse der Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit sollte auch den dem MitbestGunterliegenden Gesellschaften ermöglicht werden, durch Satzungsregelung die Größe des Aufsichtsrats auf eine gerade Zahl zwischen 12 und 20 Mitgliedern festzulegen. Die Gründe, die den historischen Gesetzgeber bewogen haben, für Großunternehmen einen 20köpfigen Aufsichtsrat vorzuschreiben, sind heute entfallen. Das Ziel des MitbestG, eine paritätische Beteiligung der Anteilseigner und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu gewährleisten, wird durch eine Flexibilisierung der Aufsichtsratsgröße ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Vorwort der Herausgeber V
- Inhalt VII
-
Erster Teil: Gemeinsames Eckpunktepapier
- Eckpunkte für eine Reform des Aufsichtsratsrechts 3
-
Zweiter Teil: Vorbereitende Referate und Diskussion
- Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats und ihre Konkretisierung 23
- Diskussionsbericht 39
- Aufsichtsratsautonomie 43
- Die persönlichen Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder und die Höchstzahl ihrer Mandate 69
- Diskussionsbericht 91
- Größe des Aufsichtsrats 95
- Diskussionsbericht 107
- Umgang mit Interessenkonflikten und Stärkung der Vertraulichkeit 111
- Diskussionsbericht 141
- Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Konkretisierung seines Handlungsrahmens 145
- Diskussionsbericht 173
- Die Ausstattung des Aufsichtsrats 177
- Diskussionsbericht 195
- Die Aufsichtsratsausschüsse innerhalb des Gesamtaufsichtsrats 199
- Diskussionsbericht 235
- Aufsichtsrat und Hauptversammlung 239
- Diskussionsbericht 269
- Gebt der Kodexkommission einen verfassungskonformen Handlungsrahmen 273
- Diskussionsbericht 303
- Angaben zu den Verfassern 307
- Register 309
Kapitel in diesem Buch
- Frontmatter I
- Vorwort der Herausgeber V
- Inhalt VII
-
Erster Teil: Gemeinsames Eckpunktepapier
- Eckpunkte für eine Reform des Aufsichtsratsrechts 3
-
Zweiter Teil: Vorbereitende Referate und Diskussion
- Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats und ihre Konkretisierung 23
- Diskussionsbericht 39
- Aufsichtsratsautonomie 43
- Die persönlichen Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder und die Höchstzahl ihrer Mandate 69
- Diskussionsbericht 91
- Größe des Aufsichtsrats 95
- Diskussionsbericht 107
- Umgang mit Interessenkonflikten und Stärkung der Vertraulichkeit 111
- Diskussionsbericht 141
- Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Konkretisierung seines Handlungsrahmens 145
- Diskussionsbericht 173
- Die Ausstattung des Aufsichtsrats 177
- Diskussionsbericht 195
- Die Aufsichtsratsausschüsse innerhalb des Gesamtaufsichtsrats 199
- Diskussionsbericht 235
- Aufsichtsrat und Hauptversammlung 239
- Diskussionsbericht 269
- Gebt der Kodexkommission einen verfassungskonformen Handlungsrahmen 273
- Diskussionsbericht 303
- Angaben zu den Verfassern 307
- Register 309