»Bund« – souveränes Leben mit Gott im Gebot und Gesetz
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Heinrich Assel
Zusammenfassung
Nach bundestheologischen Großentwürfen (z. B. Karl Barths) ist in der aktuellen deutschsprachigen Theologie ›Bundesschweigen‹ eingetreten. Die früheste bundestheologische Programmschrift der Reformation, Heinrich Bullingers »Von dem einigen und ewigen Testament oder Pundt Gottes« (1534), erlaubt ein Drittes jenseits dieser Alternative. Bundestheologie hat hier die begrenzte, aber unverzichtbare Funktion, christliche Freiheit als Leben mit Gott im Gebot und Gesetz situativ-kritisch, religionskulturell und gesetzesethisch zu beschreiben und zu orientieren. Das von Generation zu Generation zu erinnernde und fortzubildende Bundesethos, das zu erlernende Gesetz, bildet als souveräne Lebensform den Maßstab der Rechtsformen politischer Freiheit der Christengemeinde in der Bürgergemeinde. Bullingers Bundestheologie wird als selbständige Fortbildung der Freiheitsethik Luthers dargestellt und gegenüber späteren Bundestheologien profiliert.
© 2014 by Gütersloher Verlagshaus
Artikel in diesem Heft
- Die Autorin und die Autoren des Heftes
- Zu diesem Heft
- HAUPTARTIKEL
- Bullingers Bedeutung für die europäische Reformationsgeschichte
- Heinrich Bullinger und Martin Luther
- Bullingers Rechts- und Staatsdenken
- »… da uebt, pflantzt und nerd man den waren glouben.«
- »Praedicatio verbi dei est verbum dei«
- »Bund« – souveränes Leben mit Gott im Gebot und Gesetz
- Der Epigone – das Bild Bullingers in den letzten Jahrhunderten
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- Bullingers Bedeutung für die europäische Reformationsgeschichte
- Heinrich Bullinger und Martin Luther
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- »… da uebt, pflantzt und nerd man den waren glouben.«
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- Der Epigone – das Bild Bullingers in den letzten Jahrhunderten