Bullingers Rechts- und Staatsdenken
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Emidio Campi
Bullingers umfassende Tätigkeit als Leiter der Zürcher Kirche 1531 bis 1575 ist durch eine vielfältige praktisch-pastoraleWirksamkeit gekennzeichnet. Schon die Dauer der Tätigkeit, aber auch die schwierige Ausgangslage nach der Niederlage und dem Tod Zwinglis im Zweiten Kappeler Krieg 1531 machen deren Bedeutung für die Zürcher Kirche augenscheinlich. Dagegen steht Bullingers Beitrag zur Verhältnisbestimmung von Kirche und politischem Gemeinwesen im allgemeinen Bewusstsein ganz im Schatten der Vorgaben Zwinglis. Außerdem sind die frühen und profilierten Beiträge Bullingers zu diesem Thema zu würdigen. Es ist Bullinger in Theorie und Praxis besser als Zwingli gelungen, das Ineinanderwirken von Pfarrern und politischer Obrigkeit vor der Gefahr einer problematischen Vermischung zu bewahren
© 2014 by Gütersloher Verlagshaus
Articles in the same Issue
- Die Autorin und die Autoren des Heftes
- Zu diesem Heft
- HAUPTARTIKEL
- Bullingers Bedeutung für die europäische Reformationsgeschichte
- Heinrich Bullinger und Martin Luther
- Bullingers Rechts- und Staatsdenken
- »… da uebt, pflantzt und nerd man den waren glouben.«
- »Praedicatio verbi dei est verbum dei«
- »Bund« – souveränes Leben mit Gott im Gebot und Gesetz
- Der Epigone – das Bild Bullingers in den letzten Jahrhunderten
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