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Fragmented Dominion, Fragmented Churches: The Institutionalization of the Landfrieden in the Thurgau, 1531–1610

  • Randolph C. Head
Published/Copyright: September 6, 2014

ZUSAMMENFASSUNG

Der Zweite Kappeler Friede von 1531 sah die Koexistenz von katholischen und reformierten Gemeinden in den Gemeinen Herrschaften der Schweizer Eidgenossenschaft vor. In der Gemeinen Vogtei Thurgau wurden die vage formulierten Bestimmungen des Friedenwerks in konkreten Rechtsgrundsätzen und Praktiken umgesetzt, die als „der Landfrieden“ bezeichnet wurden. Der Landfrieden garantierte über Jahrzehnte die friedliche Koexistenz von protestantischer Mehrheit und katholischer Minderheit - trotz Spannungen zwischen den regierenden Kantonen und der Herausbildung lokaler konfessioneller Identitäten, die sich im Jahr 1610 auch gewaltsam entluden. Im 17. Jahrhundert gewann der Landfrieden verfassungsrechtliche Qualität sowohl in der Gemeinen Vogtei Thurgau als auch für die gesamte Eidgenossenschaft. Insofern ist der Landfrieden ein Beispiel für institutionelle Verdichtung außerhalb der üblicherweise von Historikern untersuchten frühmodernen Staatsbildung.

Online erschienen: 2014-9-6
Erschienen im Druck: 2005-12-1

© 2014 by Gütersloher Verlagshaus

Downloaded on 10.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.14315/arg-2005-0107/html
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