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Gewerbesteuerzerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebstätten am Beispiel eines Großflughafens

  • Klaus Offerhaus and Michael Althof
Published/Copyright: September 14, 2013
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Abstract

Die Belastung durch Lärmemissionen im unmittelbaren Umfeld von Großflughäfen gewinnen in Anbetracht der stark zunehmenden Zahl der Flugbewegungen sowie der immer dichter werdenden Besiedelung im Umfeld von Ballungsräumen zunehmend an Bedeutung. Um die vom Flughafen ausgehende Lärmbelästigung und den Erfolg von Lärmschutzmaßnahmen messen zu können, unterhalten Großflughäfen heutzutage ein Netz von Lärmmessstationen, die in den besonders lärmbelasteten Gebieten rund um den Flughafen aufgestellt werden. Hierzu sind die Betreiber von Verkehrsflughäfen nach § 19a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) sogar verpflichtet. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Einordnung derartiger festinstallierter Lärmmessstationen im Lichte des Betriebstättenbegriffs sowie mit den möglichen Folgewirkungen für die Zerlegung der Gewerbesteuer. Der Betriebstättenbegriff wird insbesondere relevant, wenn es um die räumliche Zuordnung von Einkünften geht. Bei der Frage, welche Gemeinde (Gewerbesteuer-) hebeberechtigt ist, kommt es darauf an, ob der Gewerbebetrieb eine Betriebstätte in der betreffenden Gemeinde unterhält (§ 4 GewStG).

Online erschienen: 2013-09-14
Erschienen im Druck: 2006-07

© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 23.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs-fr-2006-623/html
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