Im Zusammenhang mit der außerklinischen Notfallbehandlung stellt sich eine Reihe von spezifischen Fragen. Diese hängen damit zusammen, dass der sog. Bereitschaftsdienst von (Fach)Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen wahrgenommen wird. Diese sind größtenteils nicht schwerpunktmäßig auf das Erkennen und die Behandlung akut lebensbedrohlicher Erkrankungen spezialisiert. Vor diesem Hintergrund werden Fehler in diesem Bereich, etwa bei unterlassener Befunderhebung, anders bewertet als bei Ärzten, die den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ oder die Zusatzbezeichnung „Rettungsmedizin“ bzw. „Notfallmedizin“ führen dürfen. Die Verfasser möchten die Leserschaft mit diesem Beitrag zu einer kritischen Diskussion der gegenwärtigen Rechtsprechung einladen.
Inhalt
-
Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertHaftungsfragen im Zusammenhang mit der außerklinischen Notfallbehandlung am Beispiel des „Bereitschaftsarztes“Lizenziert28. November 2013
-
Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertGesetzliche Änderungen im Rettungswesen durch das Notfallsanitäterund das PatientenrechtegesetzLizenziert28. November 2013
-
Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertFortpflanzungsmedizin als Gesetzgebungsprojekt – am Beispiel eines LiteraturprojektsLizenziert28. November 2013
-
Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechung kompaktLizenziert28. November 2013
-
Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechungLizenziert28. November 2013
-
Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRezensionenLizenziert28. November 2013