Im Zusammenhang mit der außerklinischen Notfallbehandlung stellt sich eine Reihe von spezifischen Fragen. Diese hängen damit zusammen, dass der sog. Bereitschaftsdienst von (Fach)Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen wahrgenommen wird. Diese sind größtenteils nicht schwerpunktmäßig auf das Erkennen und die Behandlung akut lebensbedrohlicher Erkrankungen spezialisiert. Vor diesem Hintergrund werden Fehler in diesem Bereich, etwa bei unterlassener Befunderhebung, anders bewertet als bei Ärzten, die den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ oder die Zusatzbezeichnung „Rettungsmedizin“ bzw. „Notfallmedizin“ führen dürfen. Die Verfasser möchten die Leserschaft mit diesem Beitrag zu einer kritischen Diskussion der gegenwärtigen Rechtsprechung einladen.
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Requires Authentication UnlicensedHaftungsfragen im Zusammenhang mit der außerklinischen Notfallbehandlung am Beispiel des „Bereitschaftsarztes“LicensedNovember 28, 2013
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Requires Authentication UnlicensedGesetzliche Änderungen im Rettungswesen durch das Notfallsanitäterund das PatientenrechtegesetzLicensedNovember 28, 2013
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Requires Authentication UnlicensedFortpflanzungsmedizin als Gesetzgebungsprojekt – am Beispiel eines LiteraturprojektsLicensedNovember 28, 2013
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Requires Authentication UnlicensedRechtsprechung kompaktLicensedNovember 28, 2013
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Requires Authentication UnlicensedRechtsprechungLicensedNovember 28, 2013
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Requires Authentication UnlicensedRezensionenLicensedNovember 28, 2013