Das Heilpraktikergesetz bildet einen beständigen juristischen Sonderfall. Unter nationalsozialistischer Herrschaft mit der Intention erlassen, den Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen, wandelte es sich in der Nachkriegszeit zu einem Zulassungsgesetz für eben diese Berufsgruppe. Trotz erheblicher Veränderungen im Recht der Gesundheitsberufe hat der Gesetzgeber diesem judikativ bedingtenWandel bis zum heutigen Tage nicht adäquat Rechnung getragen. Das Heilpraktikerrecht ist überwiegend durch Vorgaben der Rechtsprechung geprägt. In jüngster Zeit hat insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Möglichkeit bzw. Erforderlichkeit sektoraler Heilpraktikererlaubnisse für Physiotherapeuten Bedeutung erlangt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob dieses Urteil zu einer Zersplitterung der Heilpraktikerzulassung oder gar einer Auflösung des Heilpraktikerrechts führt.
Inhalt
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertSektorale Heilpraktikererlaubnisse (Un-)Vermeidbarkeit einer Zersplitterung des Heilpraktikerrechts?Lizenziert28. November 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertZur Reichweite des Bestandsschutzes der am 1. Januar 2012 zugelassenenMedizinischen VersorgungszentrenLizenziert28. November 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechung kompaktLizenziert28. November 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRechtsprechungLizenziert28. November 2013
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Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziertRezensionenLizenziert28. November 2013