Startseite Voraussetzungen und Grenzen der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG bei Stiftungen und Trusts aus Drittstaaten — Zugleich Besprechung des Urteils des BFH vom 3.12.2024 – IX R 32/22
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Voraussetzungen und Grenzen der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG bei Stiftungen und Trusts aus Drittstaaten — Zugleich Besprechung des Urteils des BFH vom 3.12.2024 – IX R 32/22

  • Tim Maciejewski und Ruben Rehr
Veröffentlicht/Copyright: 3. Juni 2025
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Zusammenfassung

Ausländische Familienstiftungen und vergleichbare Vermögensmassen unterliegen mit § 15 Abs. 1 AStG einer weit reichenden Zurechnungsbesteuerung. Die von ihnen erzielten Einkünfte sind unmittelbar von unbeschränkt steuerpflichtigen Stiftern, Bezugs- oder Anfallsberechtigten zu versteuern. Einziger Ausweg ist der Nachweis, dass das Stiftungsvermögen dem Stifter bzw. Begünstigten und ihren jeweiligen Angehörigen „rechtlich und tatsächlich entzogen ist“ (sog. Escape-Klausel, § 15 Abs. 6 AStG). Die Entscheidung des BFH vom 3.12.2024 - IX R 32/22 öffnet die Escape-Klausel auch für Stiftungen und Vermögensmassen aus Drittstaaten und schärft die maßgeblichen Tatbestandsmerkmale. Die Autoren ordnen das Urteil in Hinblick auf seine dogmatischen Folgen und Auswirkungen in der Praxis ein.

Online erschienen: 2025-06-03
Erschienen im Druck: 2025-06-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 3.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ubg-2025-180605/html
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