Fixierung von Patienten mit Durchgangssyndrom
-
Wolfgang Kuhla
Patienten unterschiedlichsten Alters leiden nach Operationen am sog. Durchgangssyndrom. In der klinischen Praxis kann das Bedürfnis entstehen, diese Patienten am Bett zu fixieren, um Selbst- und Fremdschädigungen auszuschließen. Eine Einwilligung des Patienten rechtfertigt seine Fixierung, wenn er infolge eines Durchgangssyndrom sich oder Dritte akut gefährdet. Allerdings darf das Instrument der Einwilligung nicht überstrapaziert werden. Wenn die Maßnahme erst geraume Zeit nach dem Eingriff erforderlich wird, kann die Einwilligung des Patienten sie nicht mehr rechtfertigen. Dann sind die (vorherige) Einwilligung bzw. die (nachträgliche) Genehmigung des Betreuers oder des Bevollmächtigten und eine vormundschaftsgerichtliche Zustimmung einzuholen.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Fixierung von Patienten mit Durchgangssyndrom
- Die Einschränkung des außergerichtlichen MDK–Überprüfungsverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V
- Der Fremd- und Mehrbesitz an öffentlichen Apotheken unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.4.2005 in der Rs. C 140/03 – Kommission/Griechenland („Optiker-Urteil“)
- Aspekte
- Die Teilgemeinschaftspraxis1 (TGP) oder „ohne pizzo2 keine pizza!“
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Fixierung von Patienten mit Durchgangssyndrom
- Die Einschränkung des außergerichtlichen MDK–Überprüfungsverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V
- Der Fremd- und Mehrbesitz an öffentlichen Apotheken unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.4.2005 in der Rs. C 140/03 – Kommission/Griechenland („Optiker-Urteil“)
- Aspekte
- Die Teilgemeinschaftspraxis1 (TGP) oder „ohne pizzo2 keine pizza!“
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell