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Fixierung von Patienten mit Durchgangssyndrom

  • Wolfgang Kuhla
Veröffentlicht/Copyright: 29. April 2014
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Patienten unterschiedlichsten Alters leiden nach Operationen am sog. Durchgangssyndrom. In der klinischen Praxis kann das Bedürfnis entstehen, diese Patienten am Bett zu fixieren, um Selbst- und Fremdschädigungen auszuschließen. Eine Einwilligung des Patienten rechtfertigt seine Fixierung, wenn er infolge eines Durchgangssyndrom sich oder Dritte akut gefährdet. Allerdings darf das Instrument der Einwilligung nicht überstrapaziert werden. Wenn die Maßnahme erst geraume Zeit nach dem Eingriff erforderlich wird, kann die Einwilligung des Patienten sie nicht mehr rechtfertigen. Dann sind die (vorherige) Einwilligung bzw. die (nachträgliche) Genehmigung des Betreuers oder des Bevollmächtigten und eine vormundschaftsgerichtliche Zustimmung einzuholen.

Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2007-10-1

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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