Home Der Fremd- und Mehrbesitz an öffentlichen Apotheken unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.4.2005 in der Rs. C 140/03 – Kommission/Griechenland („Optiker-Urteil“)
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Der Fremd- und Mehrbesitz an öffentlichen Apotheken unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 21.4.2005 in der Rs. C 140/03 – Kommission/Griechenland („Optiker-Urteil“)

  • Christian Koenig , Daniela Klahn and Christina Töfflinger
Published/Copyright: April 29, 2014
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Das deutsche Apothekenrecht wird maßgeblich geprägt von dem gesetzlichen Leitbild des „Apothekers in seiner Apotheke“. Danach soll der selbstständige Apotheker sowohl in pharmazeutischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht für die von ihm betriebene Apotheke persönlich selbst verantwortlich sein. Insbesondere in einem strikten Fremd- und Mehrbesitzverbot an Apotheken hat dieses Leitbild in der Vergangenheit seinen Ausdruck gefunden. Das Mehrbesitzverbot, also das Verbot, als Apotheker jeweils mehr als eine Apotheke zu betreiben, ist im Zuge der vorletzten Gesundheitsreform (GMG) an zahlreichen entscheidenden Punkten gelockert worden. Derzeit steht - hervorgerufen durch rechtliche und tatsächliche Ereignisse auf dem deutschen Apothekenmarkt - zweifellos das vom deutschen Gesetzgeber bislang unangetastete Fremdbesitzverbot an Apotheken im Mittelpunkt der aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion zum Apothekenrecht.

Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2007-10-1

© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

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