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Die Einschränkung des außergerichtlichen MDK–Überprüfungsverfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V
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Marc Sieper
Published/Copyright:
April 29, 2014
Mit Wirkung zum 1.4.2007 ist in weiten Teilen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG, BGBl. 2007, 358 ff.) in Kraft getreten. In den Medien ist dieses Gesetz oft gescholten worden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Kritik berechtigt ist. Von dem Gesetz werden aber diejenigen profitieren, die die Möglichkeiten und Chancen erkennen und nutzen. Die Änderungen betreffen auch das Verhältnis der Krankenhäuser zu den Krankenkassen. Die Neuregelungen sind für alle Behandlungsfälle maßgeblich, in denen der Patient nach dem 1.4.2007 SB aufgenommen wurde.
Online erschienen: 2014-4-29
Erschienen im Druck: 2007-10-1
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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