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Die Reform der Videoverhandlung im Verwaltungsprozess

Ein gelungener Ausgleich zwischen Digitalisierung und Justizverfassungsrecht?
  • Jonas Botta
Veröffentlicht/Copyright: 14. Januar 2026

Zusammenfassung

Mit der Prozessrechtsreform 2024 hat der Gesetzgeber die Gleichbehandlung der Videoverhandlung im Zivil- und Verwaltungsprozess aufgegeben. § 102a VwGO n.F. hat im Vergleich zu § 128a ZPO n.F. nur zurückhaltend Neuerungen erfahren. Der Beitrag beleuchtet diesen Sonderweg für die Verwaltungsgerichtsbarkeit kritisch, insbesondere hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Notwendigkeit und der möglicherweise verpassten Digitalisierungspotentiale. Gleichzeitig zeigt er auf, welche Alternativen denkbar wären, um eine effektivere Justizmodernisierung zu bewirken.

Online erschienen: 2026-01-14
Erschienen im Druck: 2026-01-01

© 2026 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 2.2.2026 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/gvrz-2026-090108/html
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