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Europarechtliche Offenlegungspflichten im System des deutschen Zivilprozess- und Haftungsrechts

  • Markus Lieberknecht
Veröffentlicht/Copyright: 14. Januar 2026

Zusammenfassung

Der Zugang zu Informationen ist eine Funktionsbedingung für die Rechtsdurchsetzung und ein Grundproblem der Arbeitsteilung von Prozessrecht und materiellem Recht. Während das deutsche Recht in Bezug auf Eingriffe in die natürliche Informationsverteilung traditionell Zurückhaltung übt, sieht insbesondere das jüngere Unionsrecht immer mehr Instrumente zur Offenlegung von Informationen und Beweismitteln zwischen Anspruchs- und Prozessparteien vor. Diese Regelungen folgen keiner einheitlichen Blaupause, sondern weisen untereinander zahlreiche Unterscheide auf. Sie treffen auf ein gewachsenes System vorhandener Lösungsstrategien für die Bewältigung von Informationsasymmetrien. Der Beitrag soll in zweierlei Hinsicht eine systematische Einordnung leisten: Zum einen kartiert er die Landschaft der vorhandenen und geplanten Offenlegungsregelungen und erläutert deren übergreifende und gebietsspezifische Charakteristika. Zum anderen zeigt er einige Folgewirkungen auf, die sich daraus im System des deutschen Zivilprozess- und Haftungsrecht ergeben könnten.

Online erschienen: 2026-01-14
Erschienen im Druck: 2026-01-01

© 2026 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 2.2.2026 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/gvrz-2026-090107/html
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