Gesellschafterhaftung in der Personengesellschaftsinsolvenz
Zusammenfassung
Zur Besprechung gelangt ein Urteil des II. Senats des BGH, in dem es im Kern um die Frage geht, ob und in welchem Umfang Personengesellschafter für nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Gesellschaft entstandene Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen haben. Einen weiteren Gegenstand bildet die Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters nach § 93 InsO hinsichtlich nachrangiger Gesellschaftsgläubiger. Die Besprechung analysiert die Entscheidung und legt dabei ihren Schwerpunkt auf den Grundsatz der gemeinschaftlichen Gesamtvermögenshaftung.
Abstract
The case note concerns a judgment rendered by the Second Senate of the BGH, which essentially deals with the question of whether and to what extent partners are liable for a partnerships’s liabilities arising after the opening of insolvency proceedings over the partnership’s assets. An ancillary point of discussion is the legal standing of the insolvency administrator pursuant to section 93 InsO with regard to subordinated partnership creditors. The discussion analyses the entire decision while focusing on the principle of unlimited partner liability.
Anmerkung
788 Diese Besprechung gibt dazu Anlass, eine Diskussion zum Wesen der Gesellschafterhaftung zu veröffentlichen, die Verf. seit einigen Jahren mit Hans-Georg Koppensteiner, Universität Salzburg, führt. Ihm ist der Beitrag in dankbarer Hochachtung zugeeignet.
© 2024 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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