Verwalterauswahl und Qualitätskriterien im internationalen Vergleich
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Christian Köhler-Ma
Abstract
I. Einleitung
Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, die laut Uhlenbruck in früheren Jahren für Anwälte so wenig attraktiv war, dass diese zur Übernahme eines entsprechenden Amtes überredet werden mussten, ist in der Zwischenzeit in Anwaltskreisen populär geworden, jedenfalls soweit es sich um die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen handelt. Dies folgte der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung dieser Fälle. Denn während 1960 und 1970 noch je gut 2.000 Konkurs- und Vergleichsverfahren eröffnet wurden und die entsprechende Zahl für 1990 bei gut 3.200 Verfahren lag, war danach ein exponentieller Anstieg zu verzeichnen, der von 3.564 Verfahrenseröffnungen 1991 zu jeweils knapp 40.000 eröffneten Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 2002 bis 2005 führte. Dieser Anstieg des Gesamtvolumens der zu bearbeitenden Insolvenzen sowie auch Presseberichte über spektakuläre Großverfahren führten zum einen zu der Schlussfolgerung des Bundesverfassungsgerichts, dass es sich bei der Insolvenzverwaltung um einen eigenständigen Beruf handele und zum anderen zu verstärkten Bemühungen aus der Anwaltschaft, von der unter Nachfrageschwäche leidenden herkömmlichen Anwaltstätigkeit in diesen Beruf zu wechseln. Dies löste die bekannte Diskussion darüber aus, ob es einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in Verwalterlisten oder auf Bestellung zum Insolvenzverwalter gebe, die in einer Reihe von wissenschaftlichen Beiträgen, der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie einigen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen sicher noch längst nicht ihren Abschluss gefunden hat.
Walter de Gruyter GmbH & Co. KG
Artikel in diesem Heft
- Die Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Genehmigung von Lastschrifteinzügen
- Verwalterauswahl und Qualitätskriterien im internationalen Vergleich
- Probleme bei der Immobilienverwertung aus der Sicht des Insolvenzverwalters
- Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG)in der Insolvenz
- BGH, Urteil vom 17.11.2005 – IX ZR 174/04, Verwertungsrecht aus § 166 Abs. 2 InsO(Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
- BGH, Beschluss vom 12.1.2006 – IX ZB 29/04, Unrichtige Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- BGH, Urteile vom 16.1.2006 – II ZR 76/04, Kapitalaufbringung bei der GmbH im Rahmen eines sog. Cash-Pool-Systems (Anmerkung Michael Stein)
- BGH, Beschluss vom 9.2.2006 – IX ZB 160/04, Vorläufiges Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung (Anmeldung Harald Heinze)
- BGH, Beschluss vom 2.3.2006 – IX ZB 192/04, Zweiter Eröffnungsantrag nach Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (Anmerkung Michael Flitsch/Lars Hinkel)
- BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 20/05, Abschlag vom Regelsatz der Verwaltervergütung auch bei nicht großer Masse
- BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 130/05, PKH für die Führung von Insolvenzanfechtungsprozessen
- LG Neuruppin, Beschluss vom 19.10.2005 – 5 T 165/05, Persönliche Eignung zum Insolvenzverwalter
- LG Trier, Urteil vom 31.1.2006 – 1 S 207/05, Widerspruch gegen Schuldgrund der unerlaubten Handlung
- Weller, Europäische Rechtsformwahlfreiheit und Gesellschafterhaftung (Besprechung Andreas Spickhoff)
- Insolvenzrecht Januar bis März 2006
Artikel in diesem Heft
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- Verwalterauswahl und Qualitätskriterien im internationalen Vergleich
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- Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG)in der Insolvenz
- BGH, Urteil vom 17.11.2005 – IX ZR 174/04, Verwertungsrecht aus § 166 Abs. 2 InsO(Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
- BGH, Beschluss vom 12.1.2006 – IX ZB 29/04, Unrichtige Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren
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- BGH, Beschluss vom 2.3.2006 – IX ZB 192/04, Zweiter Eröffnungsantrag nach Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (Anmerkung Michael Flitsch/Lars Hinkel)
- BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 20/05, Abschlag vom Regelsatz der Verwaltervergütung auch bei nicht großer Masse
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