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BGH, Beschluss vom 2.3.2006 – IX ZB 192/04, Zweiter Eröffnungsantrag nach Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (Anmerkung Michael Flitsch/Lars Hinkel)

  • Michael Flitsch und Lars Hinkel
Veröffentlicht/Copyright: 18. Mai 2006
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Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Aus der Zeitschrift Band 16 Heft 6

Abstract

EuInsVO Art. 3; InsO § 3

Beschluss vom 2.3.2006 – IX ZB 192/04

Das Gericht eines Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist auch für weitere Eröffnungsanträge zuständig, die nach der Verlegung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen des Schuldners in einen anderen Mitgliedstaat, aber vor rechtskräftiger Erledigung des Erstantrags bei ihm eingehen.

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Online erschienen: 2006-05-18
Erschienen im Druck: 2006-05-24

Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

Artikel in diesem Heft

  1. Die Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Genehmigung von Lastschrifteinzügen
  2. Verwalterauswahl und Qualitätskriterien im internationalen Vergleich
  3. Probleme bei der Immobilienverwertung aus der Sicht des Insolvenzverwalters
  4. Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG)in der Insolvenz
  5. BGH, Urteil vom 17.11.2005 – IX ZR 174/04, Verwertungsrecht aus § 166 Abs. 2 InsO(Anmerkung Ulf Gundlach/Volkhard Frenzel)
  6. BGH, Beschluss vom 12.1.2006 – IX ZB 29/04, Unrichtige Steuererklärung im Verbraucherinsolvenzverfahren
  7. BGH, Urteile vom 16.1.2006 – II ZR 76/04, Kapitalaufbringung bei der GmbH im Rahmen eines sog. Cash-Pool-Systems (Anmerkung Michael Stein)
  8. BGH, Beschluss vom 9.2.2006 – IX ZB 160/04, Vorläufiges Bestreiten einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung (Anmeldung Harald Heinze)
  9. BGH, Beschluss vom 2.3.2006 – IX ZB 192/04, Zweiter Eröffnungsantrag nach Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (Anmerkung Michael Flitsch/Lars Hinkel)
  10. BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 20/05, Abschlag vom Regelsatz der Verwaltervergütung auch bei nicht großer Masse
  11. BGH, Beschluss vom 23.3.2006 – IX ZB 130/05, PKH für die Führung von Insolvenzanfechtungsprozessen
  12. LG Neuruppin, Beschluss vom 19.10.2005 – 5 T 165/05, Persönliche Eignung zum Insolvenzverwalter
  13. LG Trier, Urteil vom 31.1.2006 – 1 S 207/05, Widerspruch gegen Schuldgrund der unerlaubten Handlung
  14. Weller, Europäische Rechtsformwahlfreiheit und Gesellschafterhaftung (Besprechung Andreas Spickhoff)
  15. Insolvenzrecht Januar bis März 2006
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