Zusammenfassung Der Beitrag beleuchtet Formen von Mobilität und ihrer Einhegung im Reich der Karolinger. Er argumentiert, dass aus dem Streben nach gottgefälliger „Correctio“ möglichst aller Menschen heraus Karl der Große und seine Eliten des Frankenreichs um 800 das jahrhundertealte Zehntgebot neu regelten. Während es zuvor möglich gewesen war, den Zehnten an eine Kirche der eigenen Wahl abzuführen, band Karl bald nach seiner Kaiserkrönung den Zehnten systematisch an die zuständige Taufkirche, in der die Menschen zugleich auch die Predigt hören und die weiteren Sakramente empfangen sollten. Diese Reallokation des Zehnten – die zunächst wohl dazu diente, diese Taufkirchen materiell besser auszustatten – hatte bemerkenswerte Folgen für die Gesellschaft des Karolingerreiches, die essentiell auf Mobilität im Raum angewiesen war. Die Maßnahme definierte nämlich „Pole“ im Raum, an denen Menschen aus Sicht der Obrigkeit verortet waren und deshalb auch verlässlich zur Verantwortung gezogen werden konnten.
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