Verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen
-
Tim Maciejewski
Zusammenfassung
Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften muss häufig zwischen einer Leistungsbeziehung mit einem Gesellschafter und gesellschaftsrechtlich veranlassten verdeckten Gewinnausschüttungen oder verdeckten Einlagen abgegrenzt werden: Erträge und Aufwendungen aus einer Leistungsbeziehung sind bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen. Verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen dürfen hingegen das Einkommen der Körperschaft nicht verändern. Der Beitrag zeigt, dass bei Vereinen und Stiftungen im Ausgangspunkt nichts anderes gelten kann. Denn die Abgrenzung zwischen einer steuerlichen anzuerkennenden Leistungsbeziehung und verdeckten Zuwendungen beruht auf zwei zentralen Prinzipien des Körperschaftsteuerrechts: Dem Trennungsprinzip und dem Fremdvergleich als bereichsspezifischer Konkretisierung des Veranlassungsgrundsatzes. Sodann werden die Folgefragen untersucht, die sich für verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen ergeben. Beide Körperschaften unterscheiden sich (jedenfalls nach der herrschenden Meinung) von Kapitalgesellschaften dadurch, dass sie auch über eine außersteuerliche Sphäre verfügen. Die Abgrenzung zwischen Leistungsbeziehung und verdeckter Zuwendung ist Teil der Grenzziehung zwischen steuerlicher und außersteuerlicher Sphäre. Bei Vereinen muss insbesondere zu steuerfreien Mitgliedsbeiträgen abgegrenzt werden. Bei Stiftungen, die sich gerade durch das Fehlen von Mitgliedern auszeichnen, stellen sich die Abgrenzungsfragen unter leicht veränderten dogmatischen Vorzeichen und mit teilweise anderen normativen Anknüpfungen. Schließlich geht der Beitrag auf Besonderheiten bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen ein. Bei diesen sind verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen nicht nur von steuerwirksamen Erträgen und Aufwendungen, sondern auch von abzugsfähigen Zuwendungen abzugrenzen. Der Beitrag arbeitet die aktuellen Rechtsprechungslinien des Bundesfinanzhofs heraus und zeigt Gestaltungsspielraum de lege lata und de lege ferenda auf.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Impressum
- Laudatio
- Franz W. Wagner zum 80. Geburtstag
- Debatte
- Steuern im Standortwettbewerb
- Wie relevant sind Steuern im Standortwettbewerb? Warum der Fokus auf den Steuerwettbewerb zu kurz greift
- Replik zu Eichfelder, StuW 2024, 102
- Abhandlungen
- Die fiskalische Wirkung von Steuersatzsenkungen, Abschreibungsvergünstigungen und Investitionsprämien in Krisenzeiten — Eine quantitative Analyse in Bezug auf deutsche Kapitalgesellschaften
- Was hat der Tankrabatt gebracht? — Zur Inzidenz einer temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe durch das Energiesteuersenkungsgesetz
- Was treibt Steuerkomplexität in Deutschland? — Eine Analyse für die Jahre 2016 bis 2022
- Verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen
- Verhältnis spezialgesetzlicher Missbrauchsverhinderungsvorschriften zur Generalklausel des § 42 AO
- Rezensionen
- Der Hüttemann/Schön – ein großes Werk zum Unternehmenssteuerrecht aus der Bonner Schule
- Aus der internationalen Diskussion
- Ausgewählt am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen
- „No More Tax-Free Lunch for Billionaires: Closing the Borrowing Loophole“ — Edward G. Fox und Zachary Liscow, Tax Notes Federal, Vol. 182 (2024), S. 647–660
- Schön, wenn die letzte Lücke geschlossen wird
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Impressum
- Laudatio
- Franz W. Wagner zum 80. Geburtstag
- Debatte
- Steuern im Standortwettbewerb
- Wie relevant sind Steuern im Standortwettbewerb? Warum der Fokus auf den Steuerwettbewerb zu kurz greift
- Replik zu Eichfelder, StuW 2024, 102
- Abhandlungen
- Die fiskalische Wirkung von Steuersatzsenkungen, Abschreibungsvergünstigungen und Investitionsprämien in Krisenzeiten — Eine quantitative Analyse in Bezug auf deutsche Kapitalgesellschaften
- Was hat der Tankrabatt gebracht? — Zur Inzidenz einer temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe durch das Energiesteuersenkungsgesetz
- Was treibt Steuerkomplexität in Deutschland? — Eine Analyse für die Jahre 2016 bis 2022
- Verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen
- Verhältnis spezialgesetzlicher Missbrauchsverhinderungsvorschriften zur Generalklausel des § 42 AO
- Rezensionen
- Der Hüttemann/Schön – ein großes Werk zum Unternehmenssteuerrecht aus der Bonner Schule
- Aus der internationalen Diskussion
- Ausgewählt am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen
- „No More Tax-Free Lunch for Billionaires: Closing the Borrowing Loophole“ — Edward G. Fox und Zachary Liscow, Tax Notes Federal, Vol. 182 (2024), S. 647–660
- Schön, wenn die letzte Lücke geschlossen wird