Home Verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen
Article
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen

  • Tim Maciejewski
Published/Copyright: May 15, 2024
Become an author with De Gruyter Brill

Zusammenfassung

Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften muss häufig zwischen einer Leistungsbeziehung mit einem Gesellschafter und gesellschaftsrechtlich veranlassten verdeckten Gewinnausschüttungen oder verdeckten Einlagen abgegrenzt werden: Erträge und Aufwendungen aus einer Leistungsbeziehung sind bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen. Verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen dürfen hingegen das Einkommen der Körperschaft nicht verändern. Der Beitrag zeigt, dass bei Vereinen und Stiftungen im Ausgangspunkt nichts anderes gelten kann. Denn die Abgrenzung zwischen einer steuerlichen anzuerkennenden Leistungsbeziehung und verdeckten Zuwendungen beruht auf zwei zentralen Prinzipien des Körperschaftsteuerrechts: Dem Trennungsprinzip und dem Fremdvergleich als bereichsspezifischer Konkretisierung des Veranlassungsgrundsatzes. Sodann werden die Folgefragen untersucht, die sich für verdeckte Zuwendungen bei Vereinen und Stiftungen ergeben. Beide Körperschaften unterscheiden sich (jedenfalls nach der herrschenden Meinung) von Kapitalgesellschaften dadurch, dass sie auch über eine außersteuerliche Sphäre verfügen. Die Abgrenzung zwischen Leistungsbeziehung und verdeckter Zuwendung ist Teil der Grenzziehung zwischen steuerlicher und außersteuerlicher Sphäre. Bei Vereinen muss insbesondere zu steuerfreien Mitgliedsbeiträgen abgegrenzt werden. Bei Stiftungen, die sich gerade durch das Fehlen von Mitgliedern auszeichnen, stellen sich die Abgrenzungsfragen unter leicht veränderten dogmatischen Vorzeichen und mit teilweise anderen normativen Anknüpfungen. Schließlich geht der Beitrag auf Besonderheiten bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen ein. Bei diesen sind verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen nicht nur von steuerwirksamen Erträgen und Aufwendungen, sondern auch von abzugsfähigen Zuwendungen abzugrenzen. Der Beitrag arbeitet die aktuellen Rechtsprechungslinien des Bundesfinanzhofs heraus und zeigt Gestaltungsspielraum de lege lata und de lege ferenda auf.

Online erschienen: 2024-05-15
Erschienen im Druck: 2024-05-01

© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Downloaded on 11.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/stuw-2024-1010208/html
Scroll to top button