Wissenschaftliche Betrachtung der Mindestmengen – Theorie und Empirie
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Max Geraedts
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hält die Assoziation zwischen der Menge und dem Ergebnis einiger Leistungen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss Mindestmengen festgelegt hat, für nicht patientenrelevant. Damit wird die Mindestmengenvereinbarung grundsätzlich hinterfragt. Studien zur Mengen- Ergebnis-Beziehung können anhand der Bradford-Hill- Kriterien im Hinblick auf eine kausale Assoziation überprüft werden. Eine wissenschaftliche Betrachtung der Studienlage verdeutlicht jedoch, dass die methodische Qualität vieler Studien weiterhin kaum ausreicht, um evidenzbasiert Leistungsbereiche respektive Mindestmengen festzulegen. Stärker als durch die Leistungsmenge von Ärzten und Krankenhäusern wird die Qualität durch die Anwendung der jeweils besten Behandlungsverfahren beeinflusst. Dieser Faktor sollte eine auf Mengen fokussierte Qualitätssicherung immer ergänzen.
© 2014 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- GesRaktuell
- Mindestmengen im Risikorecht – Ziele und Anforderungen – Zur Notwendigkeit des Anschlusses des Sozialrechts an die Dogmatik des Entscheidens unter Ungewissheitsbedingungen
- Wissenschaftliche Betrachtung der Mindestmengen – Theorie und Empirie
- Möglichkeiten und Grenzen von Mindestmengen als Regulierungsinstrument in der GKV
- Mindestmengen nach § 137 Abs. 3 Nr. 2 SGB V: Was geht wann?
- Mindestmengen – Wildern in fremden (Länder-)Kompetenzen?
- Rechtsprechung kompakt
- Rechtsprechung
- Rezensionen
- GesRaktuell
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