Startseite Einbringungen gegen Mischentgelt
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

Einbringungen gegen Mischentgelt

  • Bertram Dornheim
Veröffentlicht/Copyright: 28. November 2013
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill

Der IV. Senat des BFH hat die reine Trennungstheorie bei der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern aufgegeben (BFH v. v. 19.9.2012 - IV R 11/12, FR 2012, 1153 m. Anm. Kempermann = DStR 2012, 2051). Danach sind Rechtsgeschäfte nicht gewinnrealisierend, wenn die erhaltene Gegenleistung den ungeteilten Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht überschreitet und im Übrigen keine Entnahme zum Teilwert vorliegt. Im entschiedenen Fall bestand die Gegenleistung für die Übertragungen innerhalb einer Mitunternehmerschaft allerdings ausschließlich in der Übernahme von Verbindlichkeiten. Fraglich ist, ob diese Argumentation des IV. Senats auch auf Transfers außerhalb einer Mitunternehmerschaft angewendet werden kann, in denen als Entgelt sowohl Gesellschaftsrechte als auch weitere Wirtschaftsgüter gewährt werden. Dieses sog. Mischentgelt hat bereits die FG beschäftigt, die sich der Auffassung der Finanzverwaltung angeschlossen haben. Danach werden anteilig stille Reserven aufgedeckt (FG BW v. 23.5.2012 - 14 K 2982/10 Rev. X R 28/12; FG Düsseldorf v. 24.11.2010 - 15 K 931/09 F, EFG 2011, 491). Der BFH hat dem, soweit es um die Einbringung eines Betriebs in eine Mitunternehmerschaft geht, nun widersprochen (BFH v. 18.9.2013 - X R 42/10). Der Beitrag setzt sich mit den Entscheidungen und deren Auswirkungen auseinander. Dabei wird zwischen teilentgeltlichen Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern auf der einen Seite und Einbringungen von betrieblichen Einheiten gegen ein Mischentgelt auf der anderen Seite unterschieden, um den verschiedenen rechtlichen Grundlagen Rechnung zu tragen.

Online erschienen: 2013-11-28
Erschienen im Druck: 2013-11

© 2013 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Heruntergeladen am 23.10.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/ovs-fr-2013-1022/html
Button zum nach oben scrollen