Zur Positionierung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im strafrechtlichen Einziehungsverfahren - Zugleich ein Beitrag zur Kartografie prozessualer Rechtsstaatlichkeit
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Philipp Rhein
Zusammenfassung
Während die höchstrichterliche Rechtsprechung meint, die mit der Gesetzesreform von 2017 vorgenommene Verschiebung der Verhältnismäßigkeitsprüfung aus dem Erkenntnisverfahren (§ 73c Abs. 1 Satz 1 StGB a.F.) in das Vollstreckungsverfahren (§ 459g Abs. 5 Satz 1 StPO) habe für die Betroffenen nicht zu Nachteilen geführt, weisen rechtspraktische Erfahrungen auf das Gegenteil hin. Die tiefergehende Untersuchung einiger ausgewählter Konsequenzen der Verschiebung belegt, dass durch die Verschiebung der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Rechtsstellung der Einziehungsbetroffenen gar in mehrfacher Hinsicht verschlechtert wurde. Über die konkrete prozessuale Konstellation hinaus demonstriert diese Erkenntnis, dass einerseits der Gehalt rechtsstaatlicher Grundsätze maßgeblich von ihrer Positionierung im Verfahren abhängt und andererseits bislang keine hinreichende Sensibilität gegenüber dieser „lokativen“ Dimension prozessualer Rechtsstaatlichkeit herrscht. Angesichts der praktischen Relevanz sollten künftige rechtspolitische und rechtsdogmatische Betrachtungen diesem Aspekt mehr Beachtung schenken.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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