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Die eGbR im Medizinrecht — Eintragung einer ärztlichen GbR empfehlenswert und Etablierung dahingehender Praxis im Kooperationsrecht zu erwarten?

  • Wolfgang Krafczyk und Viktor Klyk
Veröffentlicht/Copyright: 17. September 2025
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Zusammenfassung

Die Frage der Rechtsformwahl hat im rechtlichen Kontext von Ärzten schon immer eine zentrale Rolle gespielt, doch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat dieser Debatte eine neue, erhöhte Relevanz verliehen. Vor allem die neu eingeführte Option der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) könnte die bisherigen Entscheidungsgrundlagen grundlegend verändern. Über die klassische Gemeinschaftspraxis hinaus sind nun auch andere Gesellschaftsformen wie beispielsweise die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder interprofessionelle Kooperationen angehalten, ihre bisherige Struktur kritisch zu beleuchten und gegebenenfalls anzupassen. Dies betrifft sowohl Neugründungen als auch bestehende Kooperationen, die sich in die revidierten rechtlichen Rahmenbedingungen unterordnen müssen. Die Verfasser geben zu Beginn dieses Aufsatzes nach einer kurzen Zusammenfassung der maßgebenden Regelungen des Mo- PeG einen Überblick über die aktuelle Ausgangslage der ärztlichen Kooperationen. Im Anschluss wird aufgezeigt, welche Auswirkungen die gesellschaftsrechtlichen Neuerungen im Rahmen des Inkrafttretens des MoPeG für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben. Der Schwerpunkt dieser Ausarbeitung liegt sodann auf der Untersuchung der Praktikabilität und Nützlichkeit der neu geschaffenen Option der eGbR für Gesellschaften von Ärzten. Dabei werden Chancen und Risiken im Vergleich zu bereits etablierten GbR abgewogen. Abschließend wird ein Ausblick auf die zukünftige Rolle der eGbR für medizinrechtliche Kooperationen gegeben.

Online erschienen: 2025-09-17
Erschienen im Druck: 2025-09-01

© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.

Artikel in diesem Heft

  1. Titelei
  2. EDITORIAL
  3. Inhalt
  4. GesR Report
  5. Aktuelles. BfArM
  6. Bessere Diagnosen und Therapien durch Genommedizin: Modellvorhaben startet Datenübertragung
  7. Aktuelles. DKG
  8. Reformziele richtig – Umsetzung noch mit erheblichen Mängeln
  9. Aktuelles. GKV-Spitzenverband
  10. Mindestmengen retten Leben
  11. Aufsätze
  12. Physician Assistants – Offene Rechtsfragen eines neuen Berufsstandes
  13. Die eGbR im Medizinrecht — Eintragung einer ärztlichen GbR empfehlenswert und Etablierung dahingehender Praxis im Kooperationsrecht zu erwarten?
  14. Die Blankoverordnung in der Physiotherapie – ein Rohrkrepierer?
  15. Rechtsprechung kompakt
  16. Keine Zahlung ohne prüffähige Unterlagen – Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 119 VVG im Regressprozess
  17. Zur Haftung eines Apothekers bei Teilnahme an einer telemedizinischen Plattform
  18. Jobsharing: vinkulierte Zulassung begründet kein Leistungserbringungsverbot sondern nur einen Abrechnungsausschluss
  19. Keine mutmaßliche Einwilligung in Telefonwerbung für Edelmetallreste bei Zahnärzten
  20. Rechtsprechung
  21. Werbung für Hyaluronsäure-Behandlung
  22. Zulässigkeit der „FOCUS“-Ärzteliste
  23. „Payback“ beim Erwerb von Hörgeräten?
  24. Ärztliche Aufklärungspflicht bei Verschreibung eines Arzneimittels
  25. MVZ: Nachrangregelung trotz ärztlicher Anteils– und Stimmenmehrheit?
  26. Unzulässige Vermittlung von Videosprechstunden
  27. Mamillenpigmentierung nach Brustwarzenrekonstruktion – (immer noch) keine Leistung der GKV
  28. Rezensionen
  29. Maren Kristina Becker, Die Akzessorietät der Bestechungstatbestände im Gesundheitswesen – Der Einfluss außerstrafrechtlicher Regelungen auf die §§ 299a, b StGB
  30. Christoph Renz, Ärztliche Aufklärungspflichten im Strafrecht
  31. Anna Felizitas Casper, Rechtliche Chancen und Grenzen der automatisierten Entscheidungsunterstützung und Entscheidungsfindung in der Medizin
  32. GesR Report
  33. Aktuelles. Bundesärztekammer
  34. Neue Regeln für die Lebendorganspende: Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist besonders hoch, die Neuregelung besonders sinnvoll
  35. Aktuelles. vfa
  36. Wissen statt Werkbank: Dienstleistungen treiben die industrielle Wertschöpfung
  37. Aktuelles. KBV
  38. KBV fordert Gleichbehandlung von stationärem und ambulantem Sektor
  39. Impressum
Heruntergeladen am 30.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.9785/gesr-2025-240906/html
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