Physician Assistants – Offene Rechtsfragen eines neuen Berufsstandes
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Pascal Becker-Wulf
Zusammenfassung
Die Tätigkeit im medizinischen Bereich wurde anhand des Arztvorbehaltes von jeher in ärztliche Tätigkeit und sonstige nichtärztliche Tätigkeit unterschieden. Für den Bereich des nichtärztlichen Personals sind vor allem pflegerische Tätigkeiten anerkannt, die durch entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal erbracht werden. Seit den 1990er Jahren etabliert sich, zunächst international, der Beruf des Physician Assistant (kurz: PA). Dabei handelt es sich um einen eigenen nichtärztlichen Heilberuf. Dieses Berufsbild etabliert sich derzeit auch im deutschsprachigen Raum. Es handelt sich um einen eigenständigen Beruf, der hinsichtlich der Verantwortung und Qualifikation zwischen ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit anzusiedeln ist. In der Folge wird auch vermehrt diskutiert, ob Leistungen weiterhin nur in Delegation oder als selbständige Heilkunde durch Nichtärzte ausgeübt werden können und dürfen. Mit dieser eigenständigen Tätigkeit gehen Rechtsfragen einher, die bislang größtenteils unbeantwortet sind. Dies betrifft sowohl berufsrechtliche als auch zivil- und strafrechtliche Fragestellungen.
© 2025 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- EDITORIAL
- Inhalt
- GesR Report
- Aktuelles. BfArM
- Bessere Diagnosen und Therapien durch Genommedizin: Modellvorhaben startet Datenübertragung
- Aktuelles. DKG
- Reformziele richtig – Umsetzung noch mit erheblichen Mängeln
- Aktuelles. GKV-Spitzenverband
- Mindestmengen retten Leben
- Aufsätze
- Physician Assistants – Offene Rechtsfragen eines neuen Berufsstandes
- Die eGbR im Medizinrecht — Eintragung einer ärztlichen GbR empfehlenswert und Etablierung dahingehender Praxis im Kooperationsrecht zu erwarten?
- Die Blankoverordnung in der Physiotherapie – ein Rohrkrepierer?
- Rechtsprechung kompakt
- Keine Zahlung ohne prüffähige Unterlagen – Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 119 VVG im Regressprozess
- Zur Haftung eines Apothekers bei Teilnahme an einer telemedizinischen Plattform
- Jobsharing: vinkulierte Zulassung begründet kein Leistungserbringungsverbot sondern nur einen Abrechnungsausschluss
- Keine mutmaßliche Einwilligung in Telefonwerbung für Edelmetallreste bei Zahnärzten
- Rechtsprechung
- Werbung für Hyaluronsäure-Behandlung
- Zulässigkeit der „FOCUS“-Ärzteliste
- „Payback“ beim Erwerb von Hörgeräten?
- Ärztliche Aufklärungspflicht bei Verschreibung eines Arzneimittels
- MVZ: Nachrangregelung trotz ärztlicher Anteils– und Stimmenmehrheit?
- Unzulässige Vermittlung von Videosprechstunden
- Mamillenpigmentierung nach Brustwarzenrekonstruktion – (immer noch) keine Leistung der GKV
- Rezensionen
- Maren Kristina Becker, Die Akzessorietät der Bestechungstatbestände im Gesundheitswesen – Der Einfluss außerstrafrechtlicher Regelungen auf die §§ 299a, b StGB
- Christoph Renz, Ärztliche Aufklärungspflichten im Strafrecht
- Anna Felizitas Casper, Rechtliche Chancen und Grenzen der automatisierten Entscheidungsunterstützung und Entscheidungsfindung in der Medizin
- GesR Report
- Aktuelles. Bundesärztekammer
- Neue Regeln für die Lebendorganspende: Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist besonders hoch, die Neuregelung besonders sinnvoll
- Aktuelles. vfa
- Wissen statt Werkbank: Dienstleistungen treiben die industrielle Wertschöpfung
- Aktuelles. KBV
- KBV fordert Gleichbehandlung von stationärem und ambulantem Sektor
- Impressum
Artikel in diesem Heft
- Titelei
- EDITORIAL
- Inhalt
- GesR Report
- Aktuelles. BfArM
- Bessere Diagnosen und Therapien durch Genommedizin: Modellvorhaben startet Datenübertragung
- Aktuelles. DKG
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- Aktuelles. GKV-Spitzenverband
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- Aufsätze
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- Die eGbR im Medizinrecht — Eintragung einer ärztlichen GbR empfehlenswert und Etablierung dahingehender Praxis im Kooperationsrecht zu erwarten?
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- Rechtsprechung kompakt
- Keine Zahlung ohne prüffähige Unterlagen – Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach § 119 VVG im Regressprozess
- Zur Haftung eines Apothekers bei Teilnahme an einer telemedizinischen Plattform
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- Keine mutmaßliche Einwilligung in Telefonwerbung für Edelmetallreste bei Zahnärzten
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- MVZ: Nachrangregelung trotz ärztlicher Anteils– und Stimmenmehrheit?
- Unzulässige Vermittlung von Videosprechstunden
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