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Verändert das Steuerrecht das Personengesellschaftsrecht? – Neue Entwicklungen zu Gewinnabführungsverträgen mit Personengesellschaften
-
Astrid Krüger
Published/Copyright:
July 23, 2024
Zusammenfassung
Die Verfasserin stellt fest, dass das Gesellschaftsrecht der Organschaft mit einer optierenden Personengesellschaft nicht entgegensteht und der erforderliche Gewinnabführungsvertrag ohne größere praktische Schwierigkeiten abgeschlossen werden kann. Offene bleibe jedoch die Frage nach der Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister der abführenden Personengesellschaft.
Online erschienen: 2024-07-23
Erschienen im Druck: 2024-07-01
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
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Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Editorial
- Perspektiven der Unternehmensbesteuerung – für Gottfried Breuninger
- Aufsätze
- Gedanken zur Personengesellschaftsbesteuerung im Jahre 2024
- Verändert das Steuerrecht das Personengesellschaftsrecht? – Neue Entwicklungen zu Gewinnabführungsverträgen mit Personengesellschaften
- Anwendungsfragen steuerlicher Abzugsverbote bei internationaler Akquisitionsfinanzierung unter Einsatz von Personengesellschaften
- Aufteilung von Gesamtvergütungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern — Veranlassungszusammenhang bei vergleichbaren Wertbeiträgen
- Vom Mittelpunkt über die Willensbildung zur Betriebsstätte
- Entwicklungen und Besonderheiten zum Gestaltungsmissbrauch in Österreich
- Ceterum censeo
- Die Tarifermäßigung als Sedativum für zornige Agrarier
- Rechtsprechung
- Einbringung/Personengesellschaft
- Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
- Gewerbesteuerermäßigung
- § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA
- Gewerbesteuer
- Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
- Gewerbesteuer/Außenprüfung
- Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde
- Impressum
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