Presserechtliche Unwägbarkeiten der sog. MeToo-Berichterstattung
-
Marvin Schumacher
Zusammenfassung
Ausgangspunkt der sog. MeToo-Debatte im Jahr 2017 waren Vorwürfe der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung unter Ausnutzung einer Machtposition. Mittlerweile wird unter diesem Schlagwort über eine Vielzahl von sexualisierten Fehlverhaltensweisen ober- und unterhalb der Schwelle des Strafrechts von mehr oder weniger prominenten Männern gegenüber Frauen berichtet. Das Publikmachen derartiger Übergriffe ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre. Gleichwohl ist auch eine inflationäre Kontextualisierung unter dem Hashtag MeToo zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, führen in Gerichtsverfahren jedoch oft zu „klassischen“, aber auch zu neuen pressrechtlichen Unwägbarkeiten, die dieser Beitrag in Grundzügen zu skizzieren versucht.
© 2024 by Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln.
Articles in the same Issue
- Titelei
- Inhalt
- Impressum
- Aufsätze
- Presseleistungsschutzrecht: Der Schlüssel zum Schutz KI-generierter Erzeugnisse?
- Anspruch von Journalisten auf vertrauenswürdige Informationstechnik
- Presserechtliche Unwägbarkeiten der sog. MeToo-Berichterstattung
- Staatsferne under Construction — Eine Nachlese zur Causa Libra
- Bericht
- Strategien gegen Desinformation und Propaganda — 20. Frankfurter Medienrechtstage 2024 am 17./18.1.2024 an der Europa- Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
- EGMR-Rechtsprechung
- Polen: Unzulässige Verweigerung des Zugangs zu Terminkalendern der Richter am Verfassungsgericht — EGMR (Erste Sektion), Urt. v. 21.3.2024 – 10103/20 (Sieć Obywatelska Watchdog Polska gegen Polen)
- Rumänien: Unzulässige Sanktionierung eines Richters wegen Facebookposts
- Blick nach Brüssel
- Stand: 1.6.2024
- Medienkartellrecht
- Stand: 1.6.2024
- Nachrichten
- Regulierung von Deepfakes
- Forderung einer KI-Abgabe für urheberrechtlich geschützte Werke
- Forderung einer Beteiligung der Plattformbetreiber an Überwachungskosten nach dem DMA
- Kritik von Verlegerverbänden an Entwaldungsverordnung
- Entscheidungen
- Unberechtigte Ablehnung des Ersuchens einer Journalistin um Informationen über die Identität von Zuwendungsempfängern
- Unzureichend begründeter Eilantrag einer Partei bzgl. Ausstrahlung eines Wahlwerbespots zur Europawahl 2024
- Unzureichende Berücksichtigung des Kontexts der kritischen Äußerung eines Journalisten bei X
- Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen wörtlicher Veröffentlichung beschlagnahmter Tagebuchaufzeichnungen
- Auskünfte über Einzelhintergrundgespräche beim BND
- Zulässige Berichterstattung über private Lebensführung eines Schauspielers
- Unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung über Profi-Fußballer
- Bemessung des Ordnungsmittels wegen wiederholt rechtswidriger X-Postings
- Unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung auf unterschiedlichen Onlineplattformen
- Zulässige identifizierende Berichterstattung über Beteiligung an Maskengeschäften
- Parallelverfahren gegen Berichterstattung auf unterschiedlichen Medienkanälen
- Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte für äußerungsrechtlichen Sachverhalt in der Schweiz
- Kein Informationsanspruch bzgl. Verfahren zur Bestellung eines Honorarprofessors
- Zulässige Verbreitung eines Lichtbilds zur Illustration einer Berichterstattung während der Corona-Pandemie
- Zulässige Kürzung eines mehrdeutigen Zitats
- Unzulässige Berichterstattung über Wohnverhältnisse eines Prominenten
- Keine Namensrechtsverletzung durch Flugzeugabbildung auf Werbefoto – Luftfahrzeugkennzeichen
- Vorlagefragen zur Lizenzierungspflicht bei Kabelweitersendung in Seniorenheim
- Neue Entwicklungen übersichtlich eingeordnet
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- EGMR-Rechtsprechung
- Polen: Unzulässige Verweigerung des Zugangs zu Terminkalendern der Richter am Verfassungsgericht — EGMR (Erste Sektion), Urt. v. 21.3.2024 – 10103/20 (Sieć Obywatelska Watchdog Polska gegen Polen)
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