Anscheinsbeweis und chipTAN
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Thomas Hoeren
and Maria Kairies
Zusammenfassung
Wiederholt hat sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mit der Frage auseinandergesetzt, ob im Rahmen des Online-Banking ein Anscheinsbeweis angenommen werden kann. Dabei kreisen die Bedenken stets um die Frage, ob das eingesetzte Authentifizierungsverfahren eine ausreichende Sicherheit bietet, um einen dem Anscheinsbeweis zugrundeliegenden Erfahrungssatz anzunehmen. Während ein Anscheinsbeweis beim Missbrauch von EC-Karten bereits 2004 vom BGH bejaht wurde, folgte ihm die Rechtsprechung für das Online-Banking bislang nicht. Jüngste Entscheidungen lassen aber ein Umdenken erkennen. Ob diese Rechtsprechung zu halten ist und wie sich die Rechtslage nach Einführung der Payment Service Directiv (PSD II) verändern könnte, will dieser Beitrag beleuchten.
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.
Articles in the same Issue
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Impressum
- Aufsätze
- Der Bankenstresstest 2014 im Vorfeld des Single Supervisory Mechanism: Theorie und Empirie zu einem Lackmustest der neuen europäischen Bankenregulierung
- Die Rechtsprechung des BGH zu Bearbeitungsentgelten für Darlehensverträge – Rück- und Ausblick
- Bilanzoptimierter Rückerwerb von Anleihen über ihrem Nominalwert
- Anscheinsbeweis und chipTAN
- Besitz an dauerglobalverbrieften Aktien – zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Besitz
- Rechtsprechung
- Entscheidungen in Leitsätzen
- Entscheidungen im Wortlaut
- Unwirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen
- Beginn der Verjährungsfrist für bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehensbearbeitungsentgelts erst mit Schluss des Jahres 2011
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