Startseite Entscheidungen in Leitsätzen
Artikel
Lizenziert
Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung

Entscheidungen in Leitsätzen

Veröffentlicht/Copyright: 10. Oktober 2014
Veröffentlichen auch Sie bei De Gruyter Brill

Zusammenfassung

I. Europäischer Gerichtshof

Zu Sanktionen gegenüber einem Kreditinstitut, das seiner Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers nicht nachgekommen ist („LCL Le Crédit Lyonnais“)

Zur steuerlichen Ungleichbehandlung von Dividenden an gebietsansässige und gebietsfremde Investmentfonds („Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company“)

II. Bundesgerichtshof

Zum Kapitalanlagebetrug durch Verbreitung unrichtiger Informationen

Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Provisionszahlungen einer Lebensversicherung bei einem Finanzierungsberatungsvertrag

Zu den Prüfpflichten einer Bank bei der Emission von Indexzertifikaten

Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Rückvergütungen bereits seit 1985 absehbar

Zur formularmäßigen Beschränkung des Anspruchs des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld

Zur Stimmrechtszurechnung bei öffentlichen Übernahmeangeboten („Effectenspiegel/Deutsche Bank“)

Zur Umdeutung der unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in KapMuG-Verfahren in zulässige Anschlussrechtsbeschwerde

III. Oberlandesgerichte

Wirksamkeit eines Unternehmensvertrags mit (niedersächsischer) Sparkasse als herrschendem Unternehmen nur bei Zustimmung des Sparkassenträgers

Zur Ermittlung der Abfindung nach Squeeze out bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien

Verwirkung des Rechts einer Bank auf Darlehensrückzahlung nicht allein wegen großem zeitlichen Abstand zwischen Rückforderung und Mahnverfahren

Zum hinreichenden Tatverdacht der Marktmanipulation („Porsche“)

Online erschienen: 2014-10-10
Erschienen im Druck: 2014-10-15

© 2014 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Heruntergeladen am 19.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2014-0509/pdf
Button zum nach oben scrollen