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Werteffekte auf die Leerverkaufsrestriktion bei Finanztiteln in Deutschland

  • Florian Kiesel , Yannic Nohn und Dirk Schiereck
Veröffentlicht/Copyright: 10. Oktober 2014
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Zusammenfassung

An deutschen Wertpapierbörsen waren gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe bis zum 19. 9. 2008 generell zulässig. Durch die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers am 15. 9. 2008 befürchtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine verstärkte Volatilität an den Finanzmärkten und veranlasste am 19. 9. 2008 ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen für 11 Finanztitel. Diese Studie zeigt die Kapitalmarktkonsequenzen der deutschen Leerverkaufsperiode. Es werden verschiedene Risikomaße untersucht, die im Zusammenhang mit der Einführung von Leerverkaufsrestriktionen stehen könnten. Es zeigt sich, dass die erhoffte Wirkung der Leerverkaufsrestriktion in Deutschland ausblieb. Leerverkäufe in Deutschland führten nicht zu einem positiven Werteffekt. Zudem wird gezeigt, dass bei Einführung der Leerverkaufsrestriktion im Jahr 2008 die Volatilität anstieg, womit auch hier das Verbot sein beabsichtigtes Ziel verfehlt hat.

Online erschienen: 2014-10-10
Erschienen im Druck: 2014-10-15

© 2014 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

Heruntergeladen am 18.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2014-0505/pdf
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