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EU-Kommission: Anwendung der Wohlverhaltensregeln nach der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie

Published/Copyright: October 23, 2015
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Abstract

Mit Änderungen der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie will die Kommission der Europäischen Gemeinschaften Unsicherheiten beseitigen, die insbesondere hinsichtlich der Auslegung des Artikel 11 der Richtlinie entstanden sind. In der nachfolgend abgedruckten Mitteilung zur „Anwendung der Wohlverhaltensregeln gemäß Artikeln der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (93/22/EWG)" vom 14. November 2000 (KOM(2000) 722 endgültig) regt die Kommission Änderungen des Artikel 11 der Richtlinie an, die stärker als bisher der Professionalität des sachkundigen Anlegers Rechnung tragen und hinsichtlich des Schutzbedürfnisses der Anleger deutlicher zwischen dem professionellen und dem Kleinanleger differenzieren. Im deutschen Recht sind die Wohlverhaltensregeln in den §§31, 32 WpHG umgesetzt

References

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2000-12-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Downloaded on 17.2.2026 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2000-0609/html
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