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Verflechtungen bei M&A-Dienstleistung durch Banken

  • Michael Rozijn
Published/Copyright: October 23, 2015
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Abstract

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen werden Banken als M&A-Dienstleister für eine Vertragspartei (Mandant) beratend und vermittelnd tätig. Grundlage hierfür ist ein M&A-Dienstleistungsvertrag in Form eines Maklervertrages. Nach allgemeinem Maklervertragsrecht kann eine Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner seines Kunden den Maklerlohnanspruch ausschließen. Beziehungen der Bank zum Vertragsgegner des M&A-Mandanten, die solche Verflechtungstatbestände darstellen könnten, ergeben sich aus Beteiligungs- und konzemrechtlichen Verhältnissen, aus Hausbankbeziehungen, aufgrund von Aufsichtsratsmandaten, Depotstimmrechten sowie eigenen Aktienbeständen der Bank und ihrer Tochtergesellschaften. Die Interessen der Bank innerhalb dieser Beziehungen können im Konflikt zu den Interessen des Μ&A- Mandanten stehen. Der Beitrag erörtert verschiedene Situationen möglicher Verflechtungen im M&A-Geschäft der Banken und

macht auf die rechtliche Handhabung und die praktische Bedeutung aufmerksam.

References

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2000-12-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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