Verflechtungen bei M&A-Dienstleistung durch Banken
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Michael Rozijn
Abstract
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen werden Banken als M&A-Dienstleister für eine Vertragspartei (Mandant) beratend und vermittelnd tätig. Grundlage hierfür ist ein M&A-Dienstleistungsvertrag in Form eines Maklervertrages. Nach allgemeinem Maklervertragsrecht kann eine Verflechtung des Maklers mit dem Vertragsgegner seines Kunden den Maklerlohnanspruch ausschließen. Beziehungen der Bank zum Vertragsgegner des M&A-Mandanten, die solche Verflechtungstatbestände darstellen könnten, ergeben sich aus Beteiligungs- und konzemrechtlichen Verhältnissen, aus Hausbankbeziehungen, aufgrund von Aufsichtsratsmandaten, Depotstimmrechten sowie eigenen Aktienbeständen der Bank und ihrer Tochtergesellschaften. Die Interessen der Bank innerhalb dieser Beziehungen können im Konflikt zu den Interessen des Μ&A- Mandanten stehen. Der Beitrag erörtert verschiedene Situationen möglicher Verflechtungen im M&A-Geschäft der Banken und
macht auf die rechtliche Handhabung und die praktische Bedeutung aufmerksam.
References
© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
Articles in the same Issue
- Titelei
- Gesamtregister 1999/2000
- Aufsätze
- Informationsaggregation, Insiderhandel und Liquidität in experimentellen Call Markets
- Verflechtungen bei M&A-Dienstleistung durch Banken
- Die Hausbank zwischen Finanzierungs- und Unternehmensberatung
- Kollisionsrechtliche Aspekte des Überweisungsgesetzes
- Entscheidungsrezensionen
- I. Entscheidungen im Wortlaut
- II. Rezension. Haustürwiderrufsrecht und Kreditvollmacht
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Dokumentation
- EU-Kommission: Anwendung der Wohlverhaltensregeln nach der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
- EU-Kommission: Dritter Finanzdienstleistungsbericht
- Literatur
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