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Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe

Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Der Bundesverband deutscher Banken (Bundesverband), Postfach 10 05 55, 50445 Köln, hat 1992 für die ihm angeschlossenen Banken ein Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und Kunden geschaffen. Für Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten, gelten die Bestimmungen der Verfahrensordnung des Bundesverbandes ebenfalls; für diese Beschwerden ist eine Beschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken, Postfach 12 06 40, 53043 Bonn, eingerichtet. Nachstehend wird die Verfahrensordnung in der geltenden Fassung („Stand: September 1995“) abgedruckt.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1998-02-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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