Die französische „garde à vue“ – eine Fallstudie zu Packers Theorie von „crime control model“ und „due process model“
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and
Abstract
I. Einführung
Die französische Gesetzgebung der letzten zehn Jahre auf dem Gebiet des Strafprozessrechts ist das Ergebnis eines fortwährenden politischen Tauziehens zwischen Effektivität des Strafverfahrens und Rechten des Beschuldigten und damit exemplarisch für die Problematik der Verortung des Strafverfahrens im Strafrechtssystem. Packer hat hierfür die schon klassische Unterscheidung zwischen crime control und due process Modell geliefert, die in der deutschen Diskussion am ehesten von der Gegenüberstellung von „Effizienz des Verfahrens versus Verfahrensrechte des Beschuldigten“ eingefangen wird. In der französischen Debatte verzichtet man bislang auf eine konkretere Polarisierungsformel; die Problematik wird ausgehend von den Begriffen des intérêt général – an einer effektiven Strafverfolgung – und des intérêt individuel – an einer wirksamen Verteidigung – diskutiert. Zwar wird kaum jemand allein auf Verfahrensgarantien des Beschuldigten oder allein auf Effektivität setzen, Effizienzgesichtspunkte und das Erfordernis von Verfahrensgarantien lassen sich vielmehr relativ weitgehend miteinander versöhnen. Die kriminalpolitische Debatte fördert dennoch derartige polarisierende Gegenüberstellungen und zwar nicht nur in Frankreich, sondern weltweit. Das zähe Ringen um die Rechte der verdächtigen Person im Ermittlungsverfahren gibt hierfür ein beredtes Beispiel; der prozessuale Grundkonflikt tritt im Fall des französischen Instituts der garde à vue, einer besonders geregelten Form des Polizeigewahrsams, beispielhaft zutage.
© Walter de Gruyter
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- Die französische „garde à vue“ – eine Fallstudie zu Packers Theorie von „crime control model“ und „due process model“
- Tagungsbericht
- Grenzüberschreitendes ne bis in idem. Ein Regelungsvorschlag für die Europäische Union: Freiburg, 23.–24. Mai und 11.–12. Juli 2003
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