Zusammenfassung
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie es dazu kommen kann, dass intendierte Zielgruppen von gesundheitsbezogenen Leistungen nicht erreicht werden. Im Anschluss an Konzepte der (Nicht-)Inanspruchnahme wird am Beispiel von Innovationsprojekten an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesundheitsförderung untersucht, welche Selektionen auf der konzeptionellen und administrativen Ebene dazu führen können, dass aus Ansprüchen auf Leistungen Nichtinanspruchnahmen oder nicht intendierte Inanspruchnahmen resultieren. Im Fokus stehen Selektionsprozesse der Zielgruppenbestimmung im Sinne einer sozialen Konstruktion der Zielgruppe ebenso wie eine Gegenüberstellung von Varianten der Zielgruppenidentifizierung, für die jeweils Fallstricke in der Umsetzung herausgearbeitet werden.
Abstract
This article deals with the question of how it can happen that intended target groups of health-related services are not reached. Following on from concepts of (non-)take-up, the example of innovation projects at the interface of labour market and health policies is used to examine which selections at the level of the benefit scheme and administrative level can lead to non-take-up or unintended take-up resulting from entitlements to benefits. The focus is on selection processes of target group identification in the sense of a social construction of the target group as well as a comparison of variants of target group identification, for each of which pitfalls in implementation are identified.
1 Einleitung
Im deutschen Sozialsystem gelten die Prinzipien Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente. Diese Prinzipien führen gewissermaßen Zuständigkeiten von Sozialleistungsträgern mit sich, die zur Geltung kommen soll(t)en, bevor andere Sozialleistungsträger zuständig werden. Nichtsdestotrotz wird bemängelt, dass die Prinzipien im deutschen Sozialsystem nicht (ausreichend) zum Tragen kommen (Hollederer 2011; Jordan 2020; Märtin/Zollmann 2013; Mittag et al. 2014). Als Folge wird problematisiert, dass es beispielsweise zu Chronifizierungen von Erkrankungen kommt, die im Falle einer Befolgung der Prinzipien Prävention vor Rehabilitation und Rehabilitation vor Rente möglicherweise hätten vermieden werden können. Chronifizierungen von Erkrankungen können dazu führen, dass die erkrankten Personen Schwierigkeiten haben, ihre Arbeitstätigkeit aufrechtzuerhalten und im Falle eines zeitweiligen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben auch eine (Re-)Integration in Arbeit erschwert sein kann (Hollederer/Voigtländer 2016).
Ein Problematisierungsstrang im sozialstaatlichen Diskurs ist die Nichtinanspruchnahme von bestehenden Leistungen (Eurofund 2015; Janssens/Van Mechelen 2022; Lucas et al. 2021; van Oorschot 1998; Warin 2014), die dazu führen kann, dass die eingangs benannten Prinzipien nicht zum Tragen kommen. Der Begriff der (Nicht-)Inanspruchnahme legt nahe, dass die Perspektive und das Handeln der Adressat:innen hierbei eine zentrale Rolle einnimmt. Suggeriert wird mit dem Begriff, dass die Adressat:innen (allein) darüber entscheiden, ob sie eine Leistung in Anspruch nehmen oder nicht.
Mit dem Mehrebenenansatz von van Oorschot (1991; 1996; 1998) kommen neben der Ebene der Anspruchsberechtigten weitere Ebenen zum Tragen. Die individuenbezogenen Erklärungsansätze, die sich vielfach mit dem Wissen, der Wahrnehmung, Einstellung und Motivation der Anspruchsberechtigten befassen, werden um kontextuelle und strukturelle Faktoren auf der Programmebene und der Ebene der Administration erweitert. Dadurch geraten Entscheidungen in den Blick, die jenen der Anspruchsberechtigten vorgelagert sind, wie beispielsweise die Definition der Anspruchsvoraussetzungen, die Form der Antragstellung, o. ä.
Mit Blick auf das Thema des Schwerpunktheftes sollen Innovationsprojekte an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesundheitsförderung und darin stattfindende Prozesse der (Nicht-)Inanspruchnahme vor dem Hintergrund der institutionellen Differenzierung betrachtet werden. Vorliegender Artikel möchte der Frage nachgehen, wie die Leistungen zu den ‚richtigen‘ Personen kommen. Nachgezeichnet werden hierfür die Fallstricke, die sich in den Selektionsprozessen[1] der Zielgruppenbestimmung und Zielgruppenidentifizierung im Rahmen innovativer Modellvorhaben zeigen.
Zu Beginn des Artikels wird zunächst eine Heuristik entwickelt, die den Analysen zugrunde liegt. In Anlehnung an van Oorschot wird das Mehrebenenkonzept aufgegriffen und durch weitere sozialwissenschaftliche Konzepte zur Konstruktion von Zielgruppen und zu Prozessen des ‚targetings‘ erweitert. Daraufhin erfolgt eine Einordnung der Datengrundlage und des methodischen Vorgehens. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Analysen entlang der angewandten Heuristik vorgestellt, bevor schließlich die zentralen Ergebnisse nochmals zusammengefasst und eingeordnet werden.
2 Entwicklung einer Analyseheuristik
Für Leistungen der Prävention und Rehabilitation zeichnen sich in Deutschland unterschiedliche Sozialleistungsträger zuständig. Neben einer institutionellen Differenzierung innerhalb der Gesundheitsförderung ergibt sich ferner eine institutionelle Differenzierung hin zur Arbeitsförderung, was die Bearbeitung gesundheitsbezogener Probleme mit Blick auf eine (Re-)Integration in Arbeit erschweren kann. Die Komplexität der Zuständigkeiten geht einher mit Vorgaben, welche Personen leistungsberechtigt sind und welche Voraussetzungen sie zu erfüllen haben, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen sollen adäquat und zielgenau zum Einsatz kommen, was in der Regel einen spezifischen Zuschnitt der Leistungsberechtigten und damit eine Filterung von Ansprüchen zur Folge hat. Diese Filterung hat jedoch nicht zwingend zur Folge, dass aus den Ansprüchen auch Inanspruchnahmen resultieren. Daher soll für die weitergehenden Ausführungen angeknüpft werden an das Konzept des „(non-)take-up“ bzw. der (Nicht-)Inanspruchnahme von Leistungen nach van Oorschot (1991; 1996; 1998), um die Frage vertiefen zu können, wie aus Ansprüchen (Nicht-)Inanspruchnahmen resultieren.
Die Nichtinanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen ist im öffentlichen Diskurs weniger präsent als Debatten um die Ausnutzung der Sozialsysteme. In der Forschung gewinnt die Frage nach der (Nicht-)Inanspruchnahme in den letzten Jahren jedoch zunehmend wieder an Aufmerksamkeit (Eckhardt 2021; Janssens/Van Mechelen 2022; Lucas et al. 2021; Wilke 2021). Meist handelt es sich bei den untersuchten Leistungen um Geldleistungen, auch als ‚passive Leistungen‘ bezeichnet (van Parys/Struyven 2013: 456), und weniger um die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Leistungen, wie bspw. jene der Arbeits- und Gesundheitsförderung, bei denen die Anspruchsberechtigten in eine aktivere Rolle rücken. Letztere sind Gegenstand der vorliegenden Analysen.
Während einige Studien der (Nicht-)Inanspruchnahme von Leistungen sich mit den individuellen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten befassen und deren Informiertheit, Motivation, Einstellungen oder Erfahrungen in den Blick nehmen (Kayser/Frick 2000; Kerr 1982; Simonse et al. 2023; Warin 2014), hat vorliegender Beitrag vielmehr zum Ziel, jene Selektionsprozesse in den Blick zu nehmen, die den Entscheidungen der Anspruchsberechtigten vorausgehen.
Im Mehrebenenkonzept von van Oorschot wird von drei Ebenen ausgegangen, auf denen Selektionen stattfinden und die sich auf eine (Nicht-)Inanspruchnahme auswirken können: die übergeordnete konzeptionelle bzw. Programmebene (level of the benefit scheme), die administrative Ebene (level of administration) und die Ebene der Anspruchsberechtigten (client level) (van Oorschot 1991: 19 f.). Als Ausgangspunkt für die weiteren Analysen dienen v. a. die ersten beiden Ebenen – konzeptionelle und administrative Ebene – von denen ausgehend die daraus entstehenden Selektionsprozesse genauer betrachtet werden.
Die erste Filterung bzw. Selektion findet im Rahmen der Zielgruppenbestimmung auf der übergeordneten Programmebene statt. Für die Analyse dieser Selektionsstufe soll auf das Konzept von Schneider und Ingram (1993) zur Zielgruppenkonstruktion Bezug genommen werden. Dieses Konzept ermöglicht ein Verständnis des Prozesses der Zielgruppenbestimmung und der daraus resultierenden Wirkungen. Die soziale Konstruktion einer Gruppe nimmt Bezug auf kulturelle Beschreibungen und weit verbreitete Vorstellungen von Personen oder Gruppen, die Adressaten von politischen Programmen sind (Schneider/Ingram 1993: 334). Vielfach spielen hierbei politische Überlegungen eine Rolle, beispielsweise hinsichtlich der Frage, welche Personengruppen als ‚bedürftig‘ gerahmt werden und welche nicht.
Schneider und Ingram befassen sich in ihren Arbeiten mit der Frage, wie Zielgruppen konstruiert werden, indem sie anhand zweier Achsen (positive vs. negative soziale Konstruktion und schwacher vs. starker politischer Einfluss) vier Typen von Zielgruppen bilden, für die unterschiedliche politische Instrumente und Chancen im Zugang zu Leistungen zur Anwendung kommen (Schneider/Ingram 1993: 335 ff.). Vorliegende Analysen greifen die Grundannahme der sozialen Konstruktion von Zielgruppen auf, ohne jedoch eine Zuordnung zu bestimmten Typen zu verfolgen. Im Gegensatz zur Annahme von Schneider und Ingram, dass „[t]arget populations are assumed to have boundaries that are empirically verifiable […] and to exist within objective conditions“ (Schneider/Ingram 1993: 335), wird eine stärker konstruktivistische Lesart ihres Ansatzes verfolgt. Daraus folgt, dass nicht die Bewertung einer (aus positivistischer Perspektive empirisch verifizierbaren) Gruppe von Relevanz ist, sondern die Grenzziehung an sich Gegenstand der Analyse ist (siehe auch Barbehön 2020: 141 f.).
Die Festlegung von Ein- und Ausschlusskriterien zur Berechtigung der Inanspruchnahme einer Leistung legt die Grenzen der Zielgruppe fest und entscheidet damit auch über die Zuweisung von Ressourcen zu Personen(-gruppen). Die Zielgruppe liegt also nicht als eine bestehende Gruppierung bereits in der Realität vor, sondern wird zunächst als solche durch spezifische Akteure festgelegt. Jedoch sind soziale Konstruktionen, wie auch Schneider und Ingram beschreiben, „often conflicting and subject to contention“ (1993: 335), demnach also nicht zwingend eindeutig und unstrittig, und nicht alle Zielgruppen basieren auf einer „well-defined social construction“ (1993: 335). Allgemein gesprochen bedarf die Festlegung einer Zielgruppe daher einer Verständigung darüber, wer tatsächlich Teil dieser Gruppe ist und wie die Ein- und Ausschlusskriterien zur Definition der Grenzen der Zielgruppe festgelegt werden.
Ein zweiter Schritt der Filterung findet auf der nachgelagerten administrativen Ebene, der tatsächlichen Zielgruppenidentifizierung, statt. Auf dieser Ebene werden die Wege der Identifizierung von Anspruchsberechtigten und deren Überprüfungen umgesetzt. Forschungsarbeiten zur Zielgruppenidentifizierung bzw. zum „targeting“ differenzieren hierbei unterschiedliche Formen. Als gängige Formen der Identifizierung aus dem Bereich der Armutsbekämpfung in der Entwicklungsforschung sind Folgende zu nennen, die sich im Wesentlichen auch für die vorliegenden Analysen als anschlussfähig erweisen (Devereux et al. 2015: 22 ff.):
Bedarfsermittlung (means testing), die einer individuellen Einzelfallprüfung entspricht;
Näherungsweise Bedarfsermittlung (proxy means testing), die anhand von Ersatzvariablen, die mit anderen Zielkriterien korrelieren, datenbasiert einen Bedarf oder Anspruch identifiziert;
Kategoriale Zielgruppenidentifizierung (categorical targeting), welche die Zielgruppe auf Basis geteilter persönlicher Eigenschaften einer Gruppe auswählt;
Geografische Zielgruppenbestimmung (geographical targeting), welche die Zuweisung von Ressourcen geografisch bestimmt;
Kooperative Zielgruppenidentifizierung (community-based targeting), durch die ein mit der Zielgruppe vertrauter Akteur eine zentrale Rolle in der Auswahl bzw. Prüfung übernimmt;
Selbstzuweisung (self-targeting), durch die der Zielgruppe selbst die Identifizierung überlassen ist.
Mit Blick auf die ausführenden Akteure lässt sich nicht allgemein festlegen, wer für die Identifizierung zuständig ist. Im Falle der Bedarfsermittlung und der kategorialen Zielgruppenidentifizierung können dies Ämter und Behörden oder auch Organisationen sein, die Zugang zu spezifischen Daten haben (z. B. Rentenversicherungen, Krankenkassen, o. ä.). Der Zugriff auf Daten ist für die näherungsweise Bedarfsermittlung und die geografische Zielgruppenidentifizierung noch bedeutsamer, um den Zusammenhang zwischen einer Zielgruppe und spezifischen Auswahlkriterien zu ermitteln. Die kooperative Zielgruppenidentifizierung hingegen zeichnet sich durch eine besondere Nähe zur Zielgruppe aus. Zuletzt bleibt die Selbstzuweisung, die nur mittelbar über andere Akteure stattfindet, indem bspw. Informationen bereitgestellt werden. Es lässt sich feststellen, dass sich die Identifizierungsakteure als Gatekeeper über eine unterschiedliche Nähe zu der Zielgruppe auszeichnen. Ferner unterscheiden sich die Formen der Identifizierung durch eine unterschiedliche Tiefe der Prüfung und damit einhergehend auch durch die Kosten, die mit den jeweiligen Formen einhergehen können (Devereux et al. 2015: 29 ff.).
Sowohl auf der konzeptionellen Ebene als auch auf der administrativen Ebene lassen sich Bezüge zur institutionellen Differenzierung der Arbeits- und Gesundheitsförderung herstellen.[2] Die vorgestellten Konzepte der Zielgruppenkonstruktion und der Identifizierungswege sollen als Analyseheuristik dienen, um das empirische Material strukturiert zu analysieren. Im Folgenden wird zunächst die empirische Grundlage sowie das methodische Vorgehen knapp beschrieben.
3 Empirie und methodisches Vorgehen
Grundlage der vorliegenden Analysen sind Fallstudien, die in Innovationsprojekten der Arbeits- und Gesundheitsförderung im Rahmen des Bundesprogramms rehapro durchgeführt werden. Das Bundesprogramm rehapro fördert gemäß § 11 SGB IX Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation. Ziel ist die Erprobung neuer und innovativer Maßnahmen, Ansätze, Methoden und Organisationsmodelle zur Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) (vgl. BMAS 2018). Erprobt werden in den Modellprojekten jeweils unterschiedliche Innovationen, die Vergleiche in der Umsetzung zwischen Organisationen erschweren. Vergleiche finden daher primär auf der Ebene der erprobten Innovationen selbst statt.
In einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren können die Modellvorhaben neue Wege gehen und Neues erproben, wodurch sich die Möglichkeit bietet, Wege der Zielgruppenbestimmung und Zielgruppenidentifizierung im Experimentierstadium zu beobachten. Die Analyse wird dabei von der Frage geleitet, an welchen Stellen im Prozess Selektionen dazu führen (können), dass die konzipierte Zielgruppe nicht erreicht wird oder sich Herausforderungen und Hemmnisse in dem angestrebten Zuschnitt und/oder Identifizierungsweg der Zielgruppe auftun.
Die Fallstudien basieren vor allem auf Experteninterviews (Bogner et al. 2014; Helfferich 2014) mit relevanten Projektbeteiligten wie Projektleitungen, Fachkräften der beteiligten Organisationen, Kooperationspartnern oder Dienstleistungserbringern im Projekt sowie wissenschaftlichen Begleitungen der Innovationsprojekte. Gespräche mit Personen, an die sich die Angebote richten, fanden nur vereinzelt statt, so dass diese Perspektive bei den vorliegenden Analysen außen vor bleibt, was jedoch nicht deren Bedeutsamkeit in Frage stellen soll.
Die Experteninterviews wurden leitfadengestützt durchgeführt (Helfferich 2011: 178 ff.) und konzentrierten sich zuvorderst auf die Innovationen und Umsetzungserfahrungen in den Projekten. Die Gespräche wurden aufgrund der pandemischen Lage zum Durchführungszeitpunkt online durchgeführt und – das Einverständnis der Gesprächspartner:innen vorausgesetzt – aufgezeichnet und transkribiert. Die Transkripte stellen, neben ergänzenden Dokumenten aus den Projekten, die Basis der vorliegenden Analysen dar.
Den Analysen liegen insgesamt 29 Interviews im Rahmen von vier Fallstudien zu vier Innovationsprojekten zugrunde. Die Auswahl der Fallstudien orientierte sich an Schilderungen zu Abweichungen zwischen konzipierter Zielgruppe und dem tatsächlich teilnehmenden Personenkreis.[3]
Die Codierung der Transkripte erfolgte zunächst inhaltsanalytisch und induktiv aus dem Material heraus mit Unterstützung der Analysesoftware MAXQDA. In einem zirkulären Prozess zwischen Analyse der codierten Interviewpassagen und Sichtung der Forschungsliteratur wurde die Interpretation der Interviews mit Blick auf die heuristischen Konzepte verdichtet.
4 Selektionsprozesse der Zielgruppenbestimmung und Zielgruppenidentifizierung
Ausgehend von der Frage, an welchen Stellen Selektionen dazu führen (können), dass die Zielgruppe nicht erreicht oder verfehlt wird, werden im Folgenden die einzelnen Stufen der Selektion näher betrachtet. Zuerst wird hierfür am Beispiel der Zielgruppenkonstruktion herausgearbeitet, wie es bereits auf konzeptioneller Ebene zu nicht intendierten Selektionen kommen kann (4.1). Darauffolgend wird auf administrativer Ebene am Beispiel zweier unterschiedlicher Identifizierungswege dargestellt, welche Vor- und Nachteile das jeweils gewählte Vorgehen mit sich führen kann und welche Schwierigkeiten in der Erreichung der Zielgruppe daraus resultieren können (4.2).
4.1 Die Definition der Zielgruppe als Konstruktion
Den Ausgangspunkt für den Zielgruppenzuschnitt bildet das Programmdesign, also die konzeptionelle Ebene. Auf dieser Ebene wird festgelegt, wie ein Problem gerahmt wird und daraus abgeleitet, wer die zu adressierende Zielgruppe ist und welche Leistung die Zielgruppe zur Bearbeitung des Problems erhalten soll. Im Falle des Bundesprogramms rehapro, im Rahmen dessen die Innovationsprojekte angesiedelt sind, sind es die „stetig hohen Zugänge in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe“ (BMAS 2018: 1), die als zu bearbeitendes Problem gerahmt werden. Daraus folgend werden spezifische Leistungen entwickelt, die der Problembearbeitung dienen sollen. Diese Leistungen hängen eng zusammen mit der Zielgruppe, die Adressat dieser Leistungen sein soll. Die Projekte im Rahmen des Bundesprogramms haben die Möglichkeit, innerhalb dieses übergeordneten Rahmens für sich spezifische Schwerpunktsetzungen vorzunehmen und innovative Ansätze zu erproben.
4.1.1 Divergente Konstruktionen und Deutungen der Zielgruppe
Einige der Innovationsprojekte haben zum Ziel, die Leistungen stärker an den Bedarfen einzelner Personengruppen auszurichten. Dies impliziert auf der einen Seite den Zuschnitt einer ganz spezifischen Zielgruppe und auf der anderen Seite die Entwicklung von Leistungen, die den Bedarfen genau dieser Zielgruppe entsprechen sollen. Die Konstruktion der Zielgruppe geht dabei eng einher mit der Problemdefinition (Schneider/Ingram 1993: 335). Die Problemdefinition wiederum ist eng verknüpft mit der Rationalität der jeweiligen Akteure und damit variiert auch die Grenzziehung, wer als zugehörig zur Zielgruppe wahrgenommen wird und wer nicht.
Insbesondere im Kontext einer stark ausgeprägten institutionellen Differenzierung zwischen Arbeitsförderung einerseits und Gesundheitsförderung andererseits kann es zu divergenten Einschätzungen kommen, wie die Grenzen der Zielgruppe gezogen werden. Beispielhaft soll ein Projekt angeführt werden, welches eine neue gesundheitsbezogene Leistung für erwerbslose Menschen einführt. Darin kommen unterschiedliche (rechtliche) Kontexte und damit auch Rationalitäten zusammen, die u. a. geprägt sind durch professionelle Selbstverständnisse: In diesem Beispiel bildet das SGB II den Kontext der Leistungsberechtigten, das SGB VI den der Leistungsträger und dazwischen bewegen sich die Leistungserbringer.
Ausgangspunkt der Einführung der neuen Leistung scheint zunächst das Bestreben im SGB II zu sein, den Personenkreis der erwerbslosen Menschen zu aktivieren und sie „aus ihrer Motivationssperre rauszukriegen“ (FS-5_4, Pos. 31). Im Vordergrund steht die Aktivierung und noch nicht so sehr die gesundheitliche Verfasstheit der Klientel. Der Leistungsträger aus dem SGB VI fasst den Adressatenkreis zunächst auch etwas breiter, um im Falle einer Gesetzesänderung die Innovation auf einen breiteren Personenkreis übertragen zu können.
Es hat auch den Hintergrund, dass man sich überlegt hat, wenn man nachher eine Gesetzesänderung erzielen möchte, dann steht ja das Programm auch allen zur Verfügung. […] Und deswegen war der Ansatz eben bei [Projekt F] der gleiche, dass man da möglichst die Zielgruppe auch möglichst breit lässt, um nachher bei der Gesetzesänderung nicht sagen zu müssen man hat es jetzt nur für 40- bis 55-Jährige erprobt und nachher ist es aber auch für 20-Jährige zugänglich. (FS-5_4, Pos. 40)
Der Leistungserbringer hingegen grenzt den Personenkreis, der für die angebotene Leistung in Frage kommt, deutlich stärker ein und führt aus:
Die Zielgruppe oder die Intention zu Beginn, […], war die, dass man Arbeitslose, die streng genommen an der Weiche stehen, unter Umständen in die Langzeitarbeitslosigkeit abzudriften, in eine Gesundheitsmaßnahme im Sinne der Prävention hineinbekommt, um eben das Thema Krankheit im Vorfeld abzufangen, weil bekannt ist, dass Langzeitarbeitslose in der Regel einen sehr hohen Krankenstand haben. (FS-5_2, Pos. 13)
Während demnach auf konzeptioneller Ebene eine Aktivierung erwerbsloser Personen allgemein im Vordergrund steht und eine Eingrenzung der Zielgruppe anhand des gesundheitlichen Zustands nicht vordringlich scheint, sieht die ausführende Ebene größere Differenzierungsbedarfe und damit den Handlungsbedarf und die größeren Chancen in einem spezifischeren Zuschnitt des Adressatenkreises der neuen Leistung:
Aber wir haben ja doch viele, die so beginnen, abzudriften. Und dann sind wir nämlich in der Sekundärprävention drinnen. Und dort nochmal das Ruder rumreißen zu können, das hilft halt, dass die Leute nicht in die sozusagen Tertiärprävention, also im Prinzip in die Rehabilitation und die Erkrankung hineindriften, sondern dass wir tatsächlich die Leute nochmal vor der Kurve abfangen können und nochmal in die Spur bringen. (FS-5_2, Pos. 17)
Diese Passagen verdeutlichen, dass wenn eine Zielgruppe auf der konzeptionellen Ebene definiert wurde, deren Konturen zwischen den Beteiligten unterschiedlich interpretiert werden können und es somit auch zu abweichenden Vorstellungen kommen kann, wer genau für die neue Leistung anspruchsberechtigt und geeignet ist. Die soziale Konstruktion der Zielgruppe ermöglicht organisationsspezifische Lesarten, die Grenzziehungen entlang der organisationseigenen Rationalität mit sich führen kann.
In dem beschriebenen Beispiel kommt es dadurch zu einem Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Zielsetzungen: Aus Perspektive der Organisation, die Personen in die Leistung zuweisen sollte, wurde entsprechend der Zielsetzungen im SGB II eine Aktivierung des Personenkreises angestrebt. Der Kostenträger stellt die modellhafte Erprobung mit Perspektive auf eine Gesetzesänderung in den Vordergrund. Und der Dienstleister ist an einer Erfüllung seiner Aufgabe, der zielgerichteten Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes im Sinne einer Sekundärprävention, interessiert. Die Ziele stehen sich nicht zwingend entgegen, jedoch unterscheiden sich die damit verknüpften Zielgruppen in ihrer Spezifität und den damit verknüpften Identifizierungsbedarfen (siehe auch 4.2). Deutlich wird, dass die Definition der Problemlage und damit die Eingrenzung der Zielgruppe nicht so eindeutig sind, wie es auf Basis der Projektkonzeption erscheint. Die beteiligten Akteure grenzen die Zielgruppe unterschiedlich eng ein und erfahren damit in der Umsetzung Herausforderungen mit Blick auf die ‚Passung‘ der (neu) entwickelten Leistung.
4.1.2 Im Spannungsfeld zwischen Zielen und Bedarfen
Wie in den vorhergehenden Ausführungen bereits deutlich wurde, entspricht die konzipierte Zielgruppe nicht immer jenen, die schließlich die Leistung in Anspruch nehmen. Am Beispiel eines weiteren Projekts soll veranschaulicht werden, wie die soziale Konstruktion und die empirische Verifizierung der Zielgruppe voneinander abweichen können und es dadurch zu Diskrepanzen kommen kann. Die Zielgruppe wird zunächst wie folgt beschrieben:
Das sind die SGB II-Empfänger mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sprich, dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Nicht nur vorübergehend sagt man so schön dazu. Die halt entweder schon lange im Bezug sind. Aber eigentlich richtet sich das Projekt eher an die Neukunden. […] Wir haben aber aufgrund dieser ganzen Situation durch Corona, auch einen Teil Bestandskunden aufgenommen ins Projekt. (FS-14_9, Pos. 21)
Die Fokussierung auf die Neukunden wurde insbesondere deshalb gewählt, „[w]eil man sich eigentlich erhofft, dass man/weil die noch relativ dicht am Arbeitsmarkt sind“ (FS-14_9, Pos. 23). In der konkreten Durchführung zeigen sich jedoch Schwierigkeiten, die ursprünglich konzipierte Zielgruppe zu erreichen. Dies kann zum einen der pandemiebedingt geänderten Rekrutierungsstrategie mit einem Rückgriff auf Bestandskunden geschuldet sein. Es werden jedoch auch Vermutungen angestellt, ob es die ursprünglich konzipierte Zielgruppe, die einerseits dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und andererseits zugleich eine Nähe zum Arbeitsmarkt aufweisen soll, tatsächlich in dieser Form so gibt:
Und ich glaube, dass es diesen Kundenkreis, an den man bei dem Projekt so ursprünglich gedacht hat, einfach gar nicht so wirklich gibt. Also ich denke, entweder es klappt und dann sind die auch schon irgendwie unter, oder sie haben halt so große Probleme, dass man mit denen wirklich ganz viel arbeiten muss. (FS-14_1, Pos. 29)
Angemerkt wird ferner, dass die ursprünglich geplante Dauer der Maßnahme nicht ausreichend sein wird, um die Personen, die in das Projekt eingeschlossen wurden, in Arbeit zu vermitteln:
Wenn wir da vielleicht so ein Stück weit soziale Teilhabe verbessern können, dann ist das schon ein Erfolg. Aber die werden wir nicht in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit kriegen. (FS-14_9, Pos. 218)
Deutlich wird, dass die sozial konstruierte Zielgruppe, die einerseits gesundheitliche Probleme und andererseits eine Nähe zum Arbeitsmarkt aufweisen und schnell wieder in den Arbeitsmarkt integrierbar sein soll, so nicht in dem Projekt ankommt. Nun könnte klassisch auf der Ebene der Adressat:innen nach Ursachen gesucht werden. Es könnte aber auch in Betracht gezogen werden, dass die soziale Konstruktion der Zielgruppe, die sich stark an einer Problembeschreibung und damit verknüpften Zielsetzungen orientiert, ursächlich dafür ist, dass es zu einer Diskrepanz zwischen konzipierter Zielgruppe und den Inanspruchnehmenden der Leistung kommt.
Die tatsächlichen Bedarfe der Inanspruchnehmenden, das wird im letzten Zitat deutlich, scheinen nicht deckungsgleich mit den angenommenen Bedarfen der konzipierten Zielgruppe. Ziele und Bedarfe weichen voneinander ab. Dies kann darin begründet liegen, dass die genauen Bedarfe, in diesem Fall der Gesundheitszustand, innerhalb der anvisierten Klientel gar nicht ausreichend bekannt sind, wie eine Person aus dem Projekt andeutet:
Also, […] wir müssen ja erstmal wissen: Wie ist denn der Gesundheitszustand? […] Also, es gibt so, es gibt Kunden, die haben Diagnosen, die sind von vor zehn Jahren. Es gibt auch Kunden, die haben natürlich akute gesundheitliche Einschränkungen. Aber so einen richtigen Überblick haben wir überhaupt nicht. (FS-14_4, Pos. 87)
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Selektionen, die im Zuge der Zielgruppenkonstruktion auf konzeptioneller Ebene vorgenommen werden, zunächst primär an Problembeschreibungen und damit verknüpften Zielsetzungen orientiert sind. Deutlich wurden in den Analysen insbesondere zwei Aspekte. Erstens führt der Umstand, dass eine Zielgruppe nicht einer bereits existierenden und leicht zu identifizierenden Personengruppe in der Realität entspricht, Interpretationsbedarfe bezüglich der Grenzen der Zielgruppe mit sich, die je nach Rationalität und Motivlage der beteiligten Akteure auch divergieren können. Zweitens kann es durch die Rahmung der Zielgruppe entlang von Problemdeutungen und damit verknüpften Zielsetzungen zu einer Diskrepanz zwischen der konzipierten Zielgruppe und den tatsächlichen Bedarfslagen kommen, woraus wiederum Passungsprobleme zwischen den bereitgestellten Leistungen und den Bedarfen der Inanspruchnehmenden entstehen können. Abschließend ist daher zu konstatieren, dass bereits die Filterung von Ansprüchen auf konzeptioneller Ebene dazu beitragen kann, dass die Leistungen nicht bei den ‚richtigen‘ Personen ankommen bzw. die angebotenen Leistungen nicht den Bedarfen derjenigen entsprechen, die diese letztlich in Anspruch nehmen.
4.2 Wege der Identifizierung
Mit der Konzeption der Zielgruppe werden im Programmdesign nicht nur Ein- und Ausschlusskriterien festgelegt, sondern oftmals auch Identifizierungswege geprägt. Im Gegensatz zur Konzipierung der Zielgruppe findet die konkrete Identifizierung dieser in der Regel auf einer anderen Ebene statt: der administrativen Ebene. Es sind weniger die Projektleitungen oder gar übergeordnete Akteure, sondern vielmehr jene Beteiligte, die die Vorhaben konkret implementieren, die auf dieser Stufe Selektionen vornehmen. Nichtsdestotrotz sind auch die Wege der Identifizierung nicht unabhängig von den Konstruktionen der Zielgruppe zu fassen. Je stärker eine Maßnahme auf eine ganz spezifische Zielgruppe ausgerichtet ist, desto enger sind die Einschlusskriterien und damit Selektions- bzw. Filterungsbedarfe zu fassen, die wiederum Auswirkungen haben auf die Möglichkeiten der Identifizierung, die im Folgenden zunächst knapp vorgestellt und im Anschluss beispielhaft analysiert werden.
4.2.1 Varianten der Identifizierung
Ist beispielsweise eine Risikodefinition Ausgangspunkt der Konstruktion einer Zielgruppe, da sich in der bisherigen Forschung oder in Erfahrungswerten gezeigt hat, dass bestimmte Faktoren mit gesundheitlichen Problemlagen einhergehen, ergeben sich daraus folgende Möglichkeiten der Zielgruppenidentifizierung. Diese kann durch eine kategoriale Zielgruppenidentifizierung erfolgen, indem spezifische Einschlusskriterien festgelegt werden, anhand derer Personen für eine Leistung oder Maßnahme ausgewählt werden. Diese würden regelhaft angesprochen und als leistungsberechtigt adressiert. Die Identifizierung kann jedoch auch prognostisch, also in die Zukunft weisend, erfolgen, was den Weg über die näherungsweise Bedarfsermittlung auf der Grundlage von Datenbeständen oder -erhebungen nahelegt. In beiden Fällen der Identifizierung auf Basis einer Risikodefinition erscheint zunächst kein persönlicher Kontakt zwingend erforderlich. Möglich ist eine unpersönlichere Form der Ansprache, die beispielsweise vermittelt über eine schriftliche Ansprache erfolgt. Dieser Stufe folgen meist weitere Schritte der Selektion.
Wird die Zielgruppe basierend auf bereits vorliegenden gesundheitlichen Problemen ausgewählt, liegen Identifizierungswege der Bedarfsermittlung oder der kooperativen Zielgruppenidentifizierung nahe. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der durchführenden Akteure sowie des damit verbundenen Aufwandes. Die Bedarfsermittlung kann auf ganz unterschiedlichen Wegen erfolgen, z. B. über eigens entwickelte oder etablierte Instrumente der Bedarfserhebung oder auch über ärztliche Atteste und Nachweise, die im Einzelfall erstellt werden. Die kooperative Zielgruppenidentifizierung zeichnet sich dadurch aus, dass der Akteur mit Identifizierungsinteresse an andere Akteure herantritt, die ihn bei der Identifizierung unterstützen sollen, beispielsweise aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse über oder Nähe zur Zielgruppe. Dieses Vorgehen ist vor dem Hintergrund der institutionellen Differenzierung von besonderem Interesse, da in einigen Fällen versucht wird, diese Differenzierung durch eine Zusammenarbeit, z. B. zwischen Jobcentern als Institution der Arbeitsförderung und Trägern der Rentenversicherung als Institution der Gesundheitsförderung zu überwinden. Deutlich wird, dass sowohl bei der Bedarfsermittlung als auch bei der kooperativen Zielgruppenidentifizierung ein persönlicher Kontakt förderlich bzw. gar Voraussetzung sein kann.
Zuletzt sei noch die Identifizierungsform der Selbstzuweisung benannt, innerhalb derer mögliche Leistungsberechtigte sich eigens informieren und Interesse an einer Leistung oder Maßnahme bekunden. Dem gehen unterschiedliche Wege der Informierung voraus, über die die Zielgruppe adressiert wird. Denkbar sind hier diverse Formen der Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu spezifischen Informationsportalen im Internet, die dazu dienen sollen, eine Selbstzuweisung zu befördern, und die keine persönliche Kontaktaufnahme voraussetzen.
Die dargestellten Identifizierungswege stellen in vielen Fällen nur eine (Vor-)Stufe des Selektionsprozesses dar und machen in unterschiedlichem Ausmaß weitere Schleifen der Überprüfung erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den untersuchten Leistungen nicht um so genannte ‚passive Leistungen‘, sondern um ‚aktive Leistungen‘ (van Parys/Struyven 2013: 456) handelt, die eine aktive Mitwirkung der betreffenden Personen erfordert, kommen neben den ‚harten‘ Einschlusskriterien (wie z. B. versicherungsrechtliche Voraussetzungen) oftmals noch ‚weiche‘ Einschlusskriterien (wie z. B. Motivation) als Voraussetzung der Inanspruchnahme der Leistung hinzu. Gerade diese ‚weichen‘ Kriterien, die in vielen Projekten als zentral gesehen werden, sind in einer unpersönlichen Form der Identifizierung nur schwer auszumachen, weshalb vielfach unterschiedliche Identifizierungsformen miteinander kombiniert werden. Es zeichnen sich hierbei idealtypisch zwei Ausgangswege zur Überprüfung ab, die im Folgenden analysiert werden sollen.
Im ersten Typus wird auf Basis einer Selektion, die keinen persönlichen Kontakt mit der Person vorsieht, eine Vorselektion möglicher Teilnehmender getroffen, der weitere Schritte der Überprüfung nachgeschaltet werden (4.2.2). Im zweiten Typus wird ausgehend von einem persönlichen Kontakt eine Vorauswahl getroffen, die noch nicht so sehr auf ‚harten‘ Kriterien beruhen muss, sondern auch stärker auf einer persönlichen Einschätzung beruhen kann. Dieser kann eine Bedarfsprüfung o. ä. nachgeschaltet werden (4.2.3).
4.2.2 Proaktive, datenbasierte Ansprache der Zielgruppe als Ausgangspunkt
Basierend auf der Annahme, dass viele gesundheitlich beeinträchtigte Menschen zu spät erreicht werden und dass viele Leistungen von den Personen, denen sie zustehen, auch gar nicht erst in Anspruch genommen werden, wählen einige der Innovationsprojekte des Bundesprogramms die proaktive, datenbasierte Zielgruppenansprache. Das bedeutet, dass sie von sich aus die Zielgruppe kontaktieren und auf die Leistungen bzw. Maßnahmen gezielt aufmerksam machen. Von einer bislang bestehenden Komm-Struktur, der zufolge Personen, die eine Leistung in Anspruch nehmen möchten, von sich aus aktiv werden müssen, werden nun stärkere Elemente einer Bring-Struktur implementiert, im Sinne dessen, dass die Zielgruppe aktiver auf bestehende (oder neue) Angebote hingewiesen wird.
Die Erprobung einer sehr spezifisch zugeschnittenen Form der Adressierung der Zielgruppe soll am Beispiel zweier Innovationsprojekte analysiert werden, die datenbasiert einen Anspruch oder Bedarf identifizieren wollen. In einem Projekt geht es um die antizipative Identifizierung über die näherungsweise Bedarfsermittlung auf der Datenbasis eines Risiko-Indexes. In einem anderen Projekt war zunächst der Zugangsweg einer kooperativen Zielgruppenidentifizierung vorgesehen und musste pandemiebedingt sehr kurzfristig angepasst werden, weshalb der Weg der kategorialen Zielgruppenidentifizierung über organisationsinterne Datenbestände gewählt wurde.
Vorteile der proaktiven, datenbasierten Ansprache
Vorteile der datenbasierten Bedarfsermittlung liegen zunächst in dem gering erscheinenden administrativen Aufwand. Organisationen wie die Rentenversicherung verfügen mit Blick auf ihre Versicherten über vielfältige Informationen und Daten, in denen noch nicht gehobenes Nutzungspotenzial gesehen wird.
Ich glaube, das ist so dieser Kern dieses Projektes auch, dass man also durch diesen Risiko-Index und diesen Zugriff auf diese administrativen Daten ja eine Stratifizierung der Population macht und dann aber für diese eine Schicht, wo man sagt, die haben ein hohes Risiko, für die dann aber auch eine/eben eine komplexe Intervention anbieten kann, statt, ja, alle über alles, irgendwie auf einem niedrigen, einfachen Level zu informieren und anzubieten, dann wirklich auch eine komplexe und sehr umfangreiche Prävention anzutragen. (FS-7_6, Pos. 22)
Weitere Vorteile werden darin gesehen, dass die Organisation in der Identifizierung von Bedarfen zunächst unabhängig von anderen Akteuren agieren kann. Im Gegensatz zum Vorgehen einer kooperativen Zielgruppenidentifizierung, in der gerade die Kooperation mit anderen Akteuren den Kern der Identifizierungsstrategie ausmacht, ermöglicht das datenbasierte Vorgehen einen von anderen Akteuren unabhängigen Zugang, sofern der Akteur mit Identifizierungsinteresse über die hierfür relevanten Daten verfügt. Dass mit diesem Identifizierungsweg jedoch auch Herausforderungen und Nachteile verbunden sein können, soll im Folgenden ausgeführt werden.
Grenzen, Herausforderungen und Nachteile der proaktiven, datenbasierten Ansprache
Deutlich wird in den Projekten, die als Ausgangspunkt die datenbasierte Zielgruppenidentifizierung wählen, dass dieser Weg allein nicht ausreichend ist für die Identifizierung der Zielgruppe und deren Informierung. In einigen Interviews wird geschildert, wie breit die Spanne derer ist, die dadurch adressiert werden, auch wenn eigentlich eine zielgerichtetere Ansprache angestrebt wurde. Dies zeigt sich in beiden Projekten.
Thematisiert wird zudem, dass auch über die Auswahlkriterien nicht genau zu steuern ist, wer schließlich auf die Ansprache reagiert. Dies zeigt sich als besonders herausfordernd, wenn die Auswahlkriterien zur Abgrenzung einer Zielgruppe nicht einfach festzulegen sind über Kriterien wie Alter oder Geschlecht, sondern weitergehende Kriterien wie Gesundheitszustand, Motivation o. ä. entscheidend sind.
Zudem wird deutlich, dass sich in den beiden Projekten mit der datenbasierten Ansprache nur ein (kleiner) Bruchteil der tatsächlich adressierten Personen zurückmeldet. Dies kann zum einen darin begründet liegen, dass auf diesem Weg mit potenziell großer Reichweite auch Personen adressiert werden, die keinen Bedarf an der angebotenen Leistung haben. Es kann jedoch auch darin begründet liegen, dass selbst dieser Weg der Ansprache möglicherweise für einige Personen immer noch zu hochschwellig ist, da der letzte Schritt des Einordnens und der Interessenbekundung immer noch bei der Zielgruppe liegt, die sich telefonisch oder per Mail bei den zuständigen Stellen melden muss.
Insbesondere bei der datenbasierten, schriftlichen Ansprache wird problematisiert, dass die Personen, die angesprochen werden, quasi einer Art ‚black box‘ entsprechen. Wenn keine weiteren Selektionsstufen, wie ein persönliches Gespräch, vorab implementiert werden, ist bis zur Einmündung in das Projekt nur wenig über die Person bekannt. „Also man sieht die Personen nicht, man weiß nicht, wie motiviert die sind, man weiß nicht, ob die eine Sprachbarriere haben und so weiter.“ (FS-5_1, Pos. 21) Dies kann im äußersten Fall den Nachteil zur Folge haben, dass es zu einer Diskrepanz zwischen der angebotenen Leistung und den Voraussetzungen und Bedarfen der sie in Anspruch nehmenden Person kommt.
Schwierig zu erfassen sind hierbei insbesondere die ‚weichen‘ Kriterien, die in Datenbeständen nicht regelhaft erfasst werden und sich aufgrund ihrer Dynamik auch schwer abbilden lassen. Da diese ‚weichen‘ Kriterien jedoch für den Zugang eine bedeutsame Rolle spielen, müssen diese über weitere Schritte der Prüfung eingefangen werden. Eine rein schriftliche Ansprache erweist sich hierbei als unzureichend für eine zielgenaue Steuerung, da diese nur als Vorstufe einer Selektion fungieren kann, die weitere Schritte der Selektion erfordert.
Also mit der Anschreibe-Aktion haben wir ja nicht die Möglichkeit zu filtern, ist derjenige motiviert, an so einer Maßnahme teilzunehmen. […] Und das ist eben ein entscheidender Punkt, warum diese persönliche Ansprache auf jeden Fall das wäre, was wir bevorzugen würden, weil man da auch die Motivation herausfinden kann und auch tatsächlich dem Teilnehmer das Programm grob erklären kann und dann weiß, er hat es auch eventuell verstanden. (FS-5_4, Pos. 86)
Wenn diese weiteren Schritte der Filterung nicht ausgelagert werden auf eine andere ‚Prüfinstanz‘, wird der zunächst gering erscheinende administrative Aufwand innerhalb der eigenen Organisation schnell höher.
Schlussfolgernd kann für das vorgestellte Vorgehen auf Basis der Analysen folgendes festgehalten werden. Erstens ist festzustellen, dass der zunächst gering erscheinende administrative Aufwand der datenbasierten, näherungsweisen Bedarfsermittlung möglicherweise an anderer Stelle eingefangen werden muss. Entweder durch weitere Schritte der Bedarfsprüfung und damit Selektion, oder alternativ bzw. ergänzend hierzu ist eine Flexibilität in der Leistungserbringung zu ermöglichen, wenn vorab nicht genau feststeht, welchen gesundheitlichen Zustand die Personen mitbringen, die tatsächlich die Leistung anfordern. Hierzu führt eine Beteiligte aus:
[…] das ist so für mich die Erkenntnis, dass da eine ganz schöne Spannbreite in dem Projekt vorhanden ist, was ja auch gut ist, dass wir die erreichen. Was es aber natürlich dann umso schwieriger macht so ein Projekt oder die Inhalte des/der Intervention irgendwie zu pauschalisieren und zu sagen „Wir machen jetzt den gleichen Ablauf für alle“. Das ist ganz schön kompliziert und ich finde, wir haben da relativ gut drauf reagiert, indem wir eben innerhalb des Fallmanagements auch einen höchst flexiblen Teil eingebaut haben. (FS-7_1, Pos. 64)
Deutlich wird insgesamt der Zielkonflikt zwischen dem Streben nach einem möglichst geringen administrativen Aufwand einerseits und dem Bestreben nach einer möglichst zielgenauen Zuweisung von Personen zu Maßnahmen. Je geringer der administrative Aufwand in der Identifizierung, desto schwieriger scheint die Erreichung einer Zielgenauigkeit im Sinne der Übereinstimmung zwischen bereitgestellten Maßnahmen und bestehenden Bedarfen. Im Umkehrschluss kann angenommen werden, dass je genauer eine Maßnahme auf eine ganz spezifische Zielgruppe zugeschnitten ist, desto mehr im Vorfeld in die Wege der Identifizierung investiert werden muss. Dies ist vor allem der Fall, wenn dafür Kriterien eine Rolle spielen, die sich in Daten nicht einfach abbilden lassen, nicht erfasst werden oder nicht zugänglich sind. Offen bleibt, bei welchen Leistungen dies tatsächlich erforderlich ist. Ein Ansatz, mit dieser Unbestimmtheit umzugehen, wird darin gesehen, dass Inhalte der Leistungen eben nicht „pauschalisiert“ werden, sondern den Leistungserbringenden von vornherein gewisse Spielräume ermöglicht werden.
4.2.3 Persönliche Ansprache der Zielgruppe als Ausgangspunkt
Einen anders gelagerten Weg der Identifizierung stellt die kooperative Zielgruppenidentifizierung dar. In diesem Fall wendet sich der Akteur mit Identifizierungsinteresse an andere Akteure, die in direktem, persönlichem Kontakt mit der Zielgruppe stehen. Ein typisches Beispiel hierfür sind im Rahmen des Bundesprogramms rehapro Rentenversicherungen, die in der Regel in geringerem Maße im persönlichen Kontakt mit ihren Versicherten stehen als beispielsweise die Jobcenter mit den Leistungsbeziehenden. Daher greift die Rentenversicherung in einigen der Projekte hierfür auf andere Akteure zurück, wie das Jobcenter oder kommunale Einrichtungen, um Personen mit gesundheitlichen Unterstützungsbedarfen frühzeitig(er) zu identifizieren. Auch hier finden in der Regel weitere Selektionen in der Folge statt, die in Form medizinischer Untersuchungen, dem Einsatz von Fragebögen oder persönlichen Erstgesprächen stattfinden können.
Vorteile der persönlichen Ansprache in der kooperativen Zielgruppenidentifizierung
Der grundlegende Vorteil liegt zuvorderst in dem persönlichen Kontakt bzw. der Nähe, die die identifizierenden Akteure zur Zielgruppe haben. Erstere sind in vielen Fällen über regelmäßige und persönliche Kontakte mit der Zielgruppe verbunden. Beispielhaft kann hierfür die Organisation des Jobcenters angeführt werden, die im regelmäßigen Kontakt mit den ALG II-Beziehenden steht und deshalb in einigen Projekten als identifizierender Akteur einbezogen wird, zum Beispiel in die Identifizierung von Menschen mit Suchterkrankungen.
Also ich fand das sehr sinnvoll gerade bei den Jobcentern, weil es häufig nicht die körperlichen Symptome sind, die ausschlaggebend sind. […] also viel wichtiger sind, wie zuverlässig sind sie, haben sie Termine wahrgenommen, sind sie zu spät gekommen, haben sie ständig Ausreden, sind sie in der Richtung auffällig? (FS-9_7, Pos. 52)
Durch den relativ engen Kontakt können gesundheitliche Probleme bereits in einem frühen Stadium identifiziert werden. Wie wichtig hierfür tatsächlich das persönliche Gespräch in Kopräsenz und der vorhergehende Vertrauensaufbau sind, wird insbesondere mit Blick auf gesellschaftlich stigmatisierte Erkrankungen wie psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme deutlich und auch wie schwierig es sich in der pandemischen Lage ohne persönlichen Kontakt gestaltete, diese Personen zu identifizieren.
Die Integrationsfachkräfte und Arbeitsvermittler:innen im Jobcenter üben in diesem Weg der Identifizierung letztlich zwei zentrale Funktionen aus. Zum einen übernehmen sie quasi eine Filterfunktion, die sondiert, welche Personen im SGB II Teil der Zielgruppe des jeweiligen Projektvorhabens sein können. Diese Filterfunktion kann unterschiedlich differenziert umgesetzt werden und hängt auch von den (bereitgestellten) Ressourcen der identifizierenden Akteure ab. Eine weitere zentrale Funktion liegt in der Aufklärung und Motivierung, die im Jobcenter-Jargon in der Regel mit dem Begriff der „Vorteilsübersetzung“ (FS-14_5, Pos. 113) gefasst wird. Die Integrationsfachkräfte haben die Möglichkeit, die Zielgruppe grundlegend über die angebotenen Leistungen zu informieren und ihnen die Vorteile einer Teilnahme aufzuzeigen.
Es zeigen sich demnach bei dem Weg der kooperativen Zielgruppenidentifizierung insbesondere Vorteile im bereits bestehenden persönlichen Kontakt. Dieser gründet im Idealfall auf einem Vertrauensverhältnis und ermöglicht durch die Kenntnis der Klientel eine Einschätzung, wer Zielgruppe spezifischer Leistungen ist, um diese darüber zu informieren und Vorteile einer Teilnahme aufzeigen zu können. Dass auch dieser Identifizierungsweg mit Herausforderungen und Nachteilen verbunden sein kann, soll im Folgenden ausgeführt werden.
Grenzen, Herausforderungen und Nachteile der persönlichen Ansprache in der kooperativen Zielgruppenidentifizierung
Eine bedeutsame Unterscheidung in der kooperativen Zielgruppenidentifizierung ist zunächst die zwischen einer delegierten (delegated) Zielgruppenidentifizierung, in der die Zielgruppe mit klaren zu überprüfenden Kriterien vorgegeben ist, und der übertragenen (devolved) Zielgruppenidentifizierung, in der es den identifizierenden Akteuren selbst überlassen ist, die Auswahlkriterien festzulegen (Devereux et al. 2015: 26). Je enger die Kriterien vorab festgelegt sind und je genauer die Prüfung erfolgen soll, desto eher kann eine Schulung der identifizierenden Akteure erforderlich sein.
Bezüglich der Schulungserfordernisse gibt es in den Gesprächen sehr unterschiedliche Einschätzungen. Während die einen betonen, dass bereits eine „jahrelange Erfahrung“ und „auch ein gutes Gespür dafür [besteht], wen muss ich auf gesundheitliche Themen ansprechen“ (FS-9_1, Pos. 48–49), sehen andere durchaus Schulungsbedarfe, insbesondere mit Blick auf die Vorteilsübersetzung der jeweiligen Maßnahmen oder Leistungen. Auch zeigen manche die Grenzen dessen auf, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit und Qualifikation leisten können:
Und wir sind halt nicht die Psychologen, das muss man wirklich so sagen und da möchte ich mich auch von abgrenzen, sondern wir sind Integrationsfachkräfte. (FS-9_4, Pos. 55)
Die Frage, die sich auch hier wieder stellt, ist die der administrativen Kosten, die in der Identifizierung der Zielgruppe entstehen. Insbesondere in der kooperativen Zielgruppenidentifizierung wird ein zentraler Teil der Identifizierung durch andere Akteure ausgeführt, die nicht in allen Fällen durch finanzielle Kompensationen ausgeglichen werden und wo dann für die identifizierenden Akteure ein Mehrwert ersichtlich sein muss, so dass die eigenen Ressourcen nicht unverhältnismäßig eingesetzt werden. Es findet unter Umständen eine Verschiebung der administrativen Kosten statt, die sich insbesondere an der Überprüfungstiefe bemessen.
Wird der Weg der übertragenen Zielgruppenidentifizierung gewählt und basiert die Auswahl somit stärker auf den bestehenden Kenntnissen und Einschätzungen der identifizierenden Akteure, dann reduziert sich der (Schulungs-)Aufwand für die identifizierenden Akteure. Von Bedeutung bleibt jedoch auch in diesem Fall, das Thema innerhalb der eigenen Organisation angemessen zu verankern. „Dazu gehört natürlich auch, das Thema am Leben zu halten, […] und das reicht eben nicht zu sagen, hier habt ihr es und macht etwas daraus“ (FS-9_3, Pos. 108).
Abschließend soll noch auf die unterschiedlichen damit verbundenen Interessen der jeweils beteiligten Akteure verwiesen werden. Insbesondere wenn mehrere Akteure über Schleifen der Überprüfung in den Identifizierungs- und Selektionsprozess eingebunden sind, wie es bei der kooperativen Zielgruppenidentifizierung der Fall ist, können unterschiedliche Interessen der Akteure miteinander konfligieren. Beispielhaft führt dies eine Projektbeteiligte aus, die Vermutungen dazu anstellt, weshalb die tatsächlich ankommenden Teilnehmenden im Projekt nicht der ursprünglich anvisierten Zielgruppe entsprechen und deutet auf mögliche Creaming-Prozesse (vgl. Brussig et al. 2019: 49 f.) der identifizierenden Akteure hin, die selbst ihre eigenen Ziele nicht aus dem Blick verlieren dürfen:
Aber ich vermute, das liegt einfach daran, dass der Kundenkreis, der so ohne weiteres auch vermittelt werden kann, von den anderen Kollegen, von den Fallmanagern schon weitervermittelt wird, weil, die brauchen ja auch so ihre Vermittlungszahlen. […] Und die, die dann eben noch übrig sind, das sind halt wirklich Leute, die schon ziemliche Erkrankungen haben. (FS-14_1, Pos. 29)
Es dürfte deutlich geworden sein, dass auch dieser Identifizierungsweg sich durch Vor- und Nachteile auszeichnet. Der besondere Zugang spezifischer Akteure zu bestimmten Personengruppen und deren Möglichkeiten, gesundheitlich eingeschränkte Personen frühzeitig zu identifizieren, bietet viele Chancen, die im Besonderen in den rechtskreisübergreifenden Kooperationen in dem Bundesprogramm zum Tragen kommen. Nichtsdestotrotz sollte beachtet werden, dass die Verlagerung der administrativen Kosten auf andere Akteure für diese mit einem (finanziellen) Mehrwert verbunden sein muss und deren eigenen Zielen nicht entgegenstehen darf. Konfligierende Ziele können sich nachteilig auf die Identifizierung der intendierten Zielgruppe auswirken und es ist möglich, dass dadurch anspruchsberechtigte Personen gar nicht erst adressiert werden.
5 Fazit
Den Ausgangspunkt der Analysen bildete die Beobachtung, dass sozialstaatliche Leistungen (etwa zur Prävention und Rehabilitation) die Adressat:innen mitunter nicht erreichen. Die Rahmung des Problems als (Nicht-)Inanspruchnahme deutet darauf hin, dass dies häufig auf die anspruchsberechtigten Individuen und ihre Motivationslage, Kenntnisse, etc. zurückgeführt wird. Van Oorschot führte zur Erklärung von Prozessen der (Nicht-)Inanspruchnahme schon früh neben der Ebene der Klienten die Berücksichtigung weiterer Ebenen, wie die der administrativen und der konzeptionellen Ebene, ein (van Oorschot 1991). In Anlehnung an dieses Konzept wurde im vorliegenden Beitrag herausgearbeitet, welche (möglicherweise auch nicht intendierten) Selektionsprozesse auf der konzeptionellen und administrativen Ebene dazu führen können, dass die Leistungen nicht bei der intendierten Zielgruppe ankommen und aus Ansprüchen keine Inanspruchnahmen resultieren. Die konzeptionelle Ebene fokussiert dabei die Frage, wie eine Zielgruppe auf der Programmebene gerahmt wird und welche Ein- und Ausschlusskriterien die Grenzen der Zielgruppe bilden. Auf der administrativen Ebene hingegen, auf welcher die Umsetzung stattfindet, wird der Prozess der Identifizierung der Zielgruppe in seinen unterschiedlichen Herangehensweisen betrachtet.
Auf der konzeptionellen Ebene wurden mit Bezug auf das Konzept der Zielgruppenkonstruktion (Schneider/Ingram 1993) zwei Fallstricke herausgearbeitet. Der Umstand, dass Zielgruppen sozial konstruiert sind und nicht immer einer leicht zu identifizierenden Personengruppe in der Realität entsprechen, führt Interpretationsbedarfe mit sich. Dies ist insbesondere im Kontext einer institutionellen Differenzierung der Arbeits- und Gesundheitsförderung zu beachten, da die zuständigen Akteure über divergierende Rationalitäten und Ziele verfügen (können), die eine übereinstimmende Deutung der Grenzen der Zielgruppe erschweren. Insbesondere mit Blick auf eine stärkere Verschränkung von Arbeits- und Gesundheitsförderung gilt es, dies zu berücksichtigen und im Gespräch zwischen den beteiligten Akteuren aktiv zu thematisieren. Ähnlich lässt sich für die Orientierung der Definition einer Zielgruppe an der Problembeschreibung und einer damit verbundenen Zielsetzung feststellen, dass diese nicht zwingend übereinstimmen muss mit den tatsächlichen Bedarfen des Adressatenkreises. Dadurch kann es in der Umsetzung zu Diskrepanzen zwischen konzipierter Zielgruppe und tatsächlicher Bedarfslage kommen. Die intendierte Zielgruppe wird dadurch mitunter verfehlt, wodurch es zu Inanspruchnahmen von Leistungen kommen kann, die nicht auf die Bedarfe der Inanspruchnehmenden abgestimmt sind.
Mit Blick auf die administrative Ebene wurden zunächst in Anlehnung an Devereux et al. (2015) unterschiedliche Varianten der Zielgruppenidentifizierung vorgestellt, um schließlich zwei prototypische Vorgehensweisen einander gegenüberzustellen. Verglichen wurde eine unpersönliche, datenbasierte Ansprache mit einer persönlichen Ansprache der Zielgruppe als Ausgangspunkt der Identifizierung. Für beide Varianten wurden Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Zum einen wurde die proaktive, datenbasierte Ansprache vorgestellt, innerhalb derer ein Zielkonflikt zwischen dem Streben nach einem möglichst geringen administrativen Aufwand einerseits und einer zielgruppenspezifischen Zusteuerung andererseits offenbar wird. Der zunächst gering erscheinende administrative Aufwand muss daher entweder durch weitere Schleifen der Überprüfung aufgefangen werden oder es kann die Unbestimmtheit der einzuschließenden Inanspruchnehmenden durch gewisse Spielräume in der Leistungserbringung kompensiert werden. Dem gegenübergestellt wurde die persönliche Ansprache, die an der persönlichen Kenntnis des Adressatenkreises ansetzt. Während sich Vorteile in der Filterfunktion und Vorteilsübersetzung durch die identifizierenden Akteure zeigen, erweist sich insbesondere die Verlagerung der administrativen Kosten auf die identifizierenden Akteure als Herausforderung. Vor allem mit Blick auf den Versuch, die institutionelle Differenzierung zwischen Arbeits- und Gesundheitsförderung durch die kooperative Zielgruppenidentifizierung zu überwinden, die durch die Zusammenarbeit mit der Zielgruppe nahe stehenden Akteuren geprägt ist, bleibt zu berücksichtigen, dass die organisationsinternen Interessen und Ressourcen dabei nicht zu übergehen sind und für diese auch ein (finanzieller) Mehrwert erkennbar sein muss.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass (Nicht-)Inanspruchnahmen von gesundheitsbezogenen Leistungen an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesundheitsförderung nicht nur durch Entscheidungen der Anspruchsberechtigten selbst geprägt sind, sondern auch auf Ebenen geprägt werden, die der Entscheidung der Anspruchsberechtigten vorgelagert sind, wie die der konzeptionellen und administrativen Ebene. Insbesondere vor dem Hintergrund einer institutionellen Differenzierung kann es hier zu multiplen Hemmnissen kommen, die dazu führen, dass die intendierte Zielgruppe nicht erreicht wird oder nicht intendierte Inanspruchnahmen zustandekommen, wodurch es zu Diskrepanzen zwischen bereitgestellter Leistung und tatsächlichen Bedarfen kommen kann.
Vieles, was hier mit Blick auf Innovationsprojekte herausgearbeitet wurde, lässt sich auch allgemein auf den Regelbetrieb in der Arbeits- und Gesundheitsförderung übertragen, da arbeits- und/oder gesundheitsbezogene Leistungen in der Regel stets mit einer Festlegung und Eingrenzung von Zielgruppen einhergehen und diese auch identifiziert werden müssen. Die Rahmung durch das Bundesprogramm rehapro und den Innovationscharakter der Modellprojekte erlaubt es, neue Wege zu gehen und Dinge zu erproben. Durch diesen Erprobungscharakter können Prozesse der Zielgruppenbestimmung und Zielgruppenidentifizierung in ihrem Werden beobachtet werden und stehen uns nicht als Artefakte gegenüber, die in ihrer Genese und Passung nicht mehr hinterfragt werden.
In dem vorliegenden Beitrag wurde herausgestellt, wie es in diesem Prozess zu nicht intendierten Selektionen kommen kann. Sollen diese vermieden werden, erfordert es eine intensivere Befassung mit der Zielgruppe (möglicherweise unter Einbezug von Adressat:innen) vor Konzipierung der Leistung und eine Abstimmung der Identifizierungswege auf die Spezifik der Leistung. Eine stärkere Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung bietet hierbei Chancen, insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Trägern der Rentenversicherung in der kooperativen Zielgruppenidentifizierung oder der Entwicklung spezifischer Gesundheitsleistungen für die Klientel aus dem SGB II. Das erfordert letztlich einen intensiven Austausch zwischen den beteiligten Akteuren, die Herstellung eines gegenseitigen Verständnisses sowie eine Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen, um Zielkonflikte zu vermeiden. Dies kann die Inanspruchnahme von Leistungen durch die intendierte Zielgruppe organisationsseitig begünstigen, während auf Einflussfaktoren auf der Adressatenebene von institutioneller Warte aus schwerer einzuwirken ist. Nichtsdestotrotz besteht eine Limitation der vorliegenden Analysen darin, dass im Sinne einer ganzheitlichen Analyse die Ebene der Adressat:innen, vor allem jener, die sich gegen eine Inanspruchnahme ‚entscheiden‘, nicht berücksichtigt werden konnte.
Danksagung
Ein herzlicher Dank geht an die Gesprächspartner:innen in den Modellvorhaben des Bundesprogramms rehapro sowie an die beiden anonymen Gutachter:innen, die Teilnehmer:innen des Autorenworkshops des Schwerpunkthefts und die Kolleg:innen der AG Programmevaluation des Bundesprogramms rehapro, die mit ihren Hinweisen und Empfehlungen zu einer Schärfung der Analysen beigetragen haben.
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