Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
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Florian Jacoby
Der Beitrag spricht sich für die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens aus. Vorbilder enthalten die Rechtsordnungen einer Reihe von (europäischen) Ländern, namentlich England mit dem Company Voluntary Arrangement (CVA). Das Verfahren zielt auf einen Sanierungsvergleich ab, der auch gegen opponierende Gläubiger wirken kann. Allerdings müssen jedem Gläubiger Rechtspositionen mit einem Wert zugewiesen werden, der mindestens dem wirtschaftlichen Wert seiner Forderung entspricht. Ein zwangsweiser Eingriff in Gesellschafterrechte ist nicht vorzusehen. Der Schuldner darf das Verfahren bei rechnerischer Überschuldung beantragen, weil dann die Einbringlichkeit der Gläubigerrechte von der Unternehmensfortführung abhängt. Liegt allerdings ein Insolvenzgrund vor, ist Insolvenzantrag zu stellen. Das Verfahren fußt auf der freiwilligen Gestaltung durch die Beteiligten bei Beschränkung gerichtlicher Kompetenzen. Um einen zügigen Ablauf des Verfahrens zu ermöglichen, ist grundsätzlich der gerichtlichen Ex-Post-Kontrolle auf Betreiben von Gläubigern Vorrang vor einer gerichtlichen Ex-Ante-Prüfung einzuräumen. Die gerichtliche Verfahrenseinleitung bewirkt ein Moratorium, das Gläubigerrechte für einen begrenzten Zeitraum (3 Monate, verlängerbar) einfriert. Dem Schuldner, der das Verfahren in Eigenverwaltung betreibt, ist ein von ihm benannter Sanierungssachwalter zur Seite zu stellen.
The article endorses the introduction of a pre-insolvency reconstruction procedure. Examples can be found in several foreign legal systems, namely in the British with the Company Voluntary Arrangement (CVA). Objective of the procedure is to reach a deal between the company and its creditors which can be enforced even against opposing creditors. However each creditor has to obtain a legal position whose value is at least equivalent to the value of his claim. No impairment of shareholder rights shall be provided for. A debtor may apply for the procedure in case of calculational over-indebtness because the realization of the creditors' claims depends on the company's going concern status. However, if the creditor is insolvent he is obliged to file for bankruptcy. The procedure is based on a voluntary agreement between the involved parties while judicial competences have to be restricted. To accelerate the reconstruction procedure basically priority ought to be given to judicial ex-post review on creditors' application over judicial ex-ante control. The commencement of proceedings causes a moratorium to prevent creditors from realizing their claims for a limited period of time (3 months, extendable). For his support the debtor shall announce a custodian.
© Copyright 2010 by De Gruyter, Berlin
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