418Etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie zum 1.3.2023 hat sich der durch die Reform aufgewirbelte Staub im Recht der grenzüberschreitenden Umwandlungen ein wenig gelegt und lässt sich zu vielen Fragen ein erstes Meinungsbild ausmachen. Dabei stellen grenzüberschreitende Formwechsel die derzeit wohl häufigste Form der Umstrukturierung über die Grenze dar. Der vorliegende Beitrag geht daher dem status quo und der weiteren Entwicklung grenzüberschreitender Formwechsel im Europäischen Binnenmarkt nach und will so selbst einen Beitrag zu letzterer leisten.
419 About two years after the Act on the Implementation of the Directive on cross-border operations came into force on 1 March 2023, the dust raised by the reform in the law of cross-border operations has settled a little and an initial opinion can be formed on many issues. Cross-border conversions are currently probably the most common form of cross-border reorganisations. This article therefore analyses the status quo and the further development of cross-border conversions in the European Single Market and thus aims to make a contribution to the latter.
© 2025 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
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- Aufsichtsratspraxis und Reform des Aufsichtsratsrechts
- Status quo und weitere Entwicklung grenzüberschreitender Formwechsel im Europäischen Binnenmarkt
- Internationale Emissionskonsortien zwischen europäischem Kollisions- und deutschem Personengesellschaftsrecht
- Die privatautonome Vereinbarung der §§ 110–115 HGB durch GbR und PartG
- Der fehlerhaft bestellte besondere Vertreter
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- Aufsichtsratspraxis und Reform des Aufsichtsratsrechts
- Status quo und weitere Entwicklung grenzüberschreitender Formwechsel im Europäischen Binnenmarkt
- Internationale Emissionskonsortien zwischen europäischem Kollisions- und deutschem Personengesellschaftsrecht
- Die privatautonome Vereinbarung der §§ 110–115 HGB durch GbR und PartG
- Der fehlerhaft bestellte besondere Vertreter